Engagement und Ehrenamt

Förderprogramm „Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona“ läuft noch bis 1. November

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt legt ihr erstes Förderprogramm auf, um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen.

08.10.2020

Durch die Corona-Pandemie waren und sind alle vor besondere Herausforderungen gestellt.

  • Wie kann der Erhalt zivilgesellschaftlicher Strukturen dauerhaft gewährleistet werden?
  • Wie soll dem Mitgliederschwund in Vereinen und Initiativen entgegengewirkt werden?
  • Wie können Angebote wiederaufgebaut und Mitglieder zu Engagement und Ehrenamt motiviert werden?

Helfen könnte beispielsweise digitale Technik. Für diese und weitere Anschaffungen können Mittel bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt beantragt werden.

Förderschwerpunkte

Das Förderprogramm besteht aus den folgenden drei Schwerpunktthemen. Es ist grundsätzlich möglich, jeweils einen Antrag pro Schwerpunktthema zu stellen.

Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft

Die Entwicklung digitaler Kompetenzen ehrenamtlich Tätiger sowie die Umsetzung von Projekten und die Durchführung von Veranstaltungen im oder über das Internet brauchen Begleitung und finanzielle Unterstützung. Ziel dieses Förderschwerpunktes ist es, gute Voraussetzungen für digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft zu schaffen und digitale Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt auf- oder auszubauen.

Nachwuchsgewinnung

In diesem Schwerpunkt werden innovative Wege der Nachwuchsgewinnung gefördert sowie die Absicherung von bestehenden Engagement- bzw. Ehrenamtstrukturen in der andauernden Corona-Pandemie. Besonders Kinder und Jugendliche sowie Seniorinnen und Senioren sollen an gemeinnützige Engagement- und Ehrenamtsstrukturen herangeführt werden — nicht zuletzt, um bestehende Angebote zu erhalten.

Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen

In diesem Schwerpunkt sollen gute Rahmenbedinungen für Engagement und Ehrenamt explizit in in strukturschwachen und ländlichen Räumen gefördert werden. Im Fokus stehen dabei neue Ideen sowie die Schaffung, Aufrechterhalten und der Ausbau von gemeinnützigen Engagement- und Ehrenamtsstrukturen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Alle gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen (z.B. gemeinnützige e.V.) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen).

Die Anträge müssen so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 1. November 2020 gestellt werden. Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden. Mittelabrufe sind nur bis zum 15. Dezember 2020 möglich.

Die erforderlichen Antragunterlagen stehen auf der Website als Download zur Verfügung.

Zum Hintergrund

Erstmals gibt es eine bundesweite Anlaufstelle zur Förderung ehrenamtlichen Engagements. In Neustrelitz wurde am 23. Juni 2020 die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt gegründet. Was ihre Aufgaben sind und was die Stiftung mit der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu tun hat, ist in einem Überblick auf der Website der Stiftung zusammen gefasst

Redaktion: Iva Wagner

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