Freiwilliges Engagement

Familienausschuss des Bundestages gibt grünes Licht für Bundesfreiwilligendienst

Der Familienausschuss des Deutschen Bundestages hat sich in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich für die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes ausgesprochen. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen nahmen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/4803) in leicht modifizierter Fassung an, über den morgen der Bundestag abschließend in zweiter und dritter Lesung beraten wird.

23.03.2011

Mit einem angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird im Gesetzentwurf präzisiert, dass der Bundesfreiwilligendienst in allen Beschäftigungsstellen des ehemaligen Zivildienstes abgeleistet werden kann.

Im neuen Bundesfreiwilligendienst sollen bis zu 35.000 Männer und Frauen einen gemeinwohlorientierten Dienst im sozialen, ökologischen und kulturellen Sektor oder im Bereich der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes leisten können. Die Dienstzeit soll mindestens sechs und höchstens 18 Monate dauern, in Ausnahmefällen 24 Monate. Der Dienst soll allen Altersgruppen offen stehen.

Der Bundesfreiwilligendienst ist als Ausgleich für den zivilen Wehrersatzdienst gedacht, der zusammen mit der allgemeinen Wehrpflicht zum 1. Juli dieses Jahres ausgesetzt werden soll.

Die Organisation des Dienstes wird nach dem Willen der Regierung dem Bundesamt für Zivildienst zugeordnet, das zukünftig Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben heißen soll. Die jährlichen Kosten für den Dienst werden von der Regierung auf 234 Millionen Euro beziffert. Die Kosten für die Abwicklung des bisherigen Zivildienstes und den Aufbau des Bundesfreiwilligendienstes sollen mit den 474 Millionen Euro gedeckt werden, die im laufenden Haushaltsjahr für den Zivildienst eingeplant waren.

Die Vertreter der CDU/CSU und der FDP begrüßten den Gesetzentwurf der Regierung. Zusammen mit den bereits bestehenden Jugendfreiwilligendiensten der Länder werde mit dem Bundesfreiwilligendienst eine zweite gleichberechtigte Säule für das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen in Deutschland geschaffen. An diesem Punkt entzündete sich jedoch erneut die Kritik von SPD und Grünen. Es würden "überflüssige Doppelstrukturen" geschaffen. Das Ziel müsse es sein, einen einheitlichen Freiwilligendienst aufzubauen. Die beiden Oppositionsfraktionen kritisierten, dass die Regierung bislang noch keine gesetzliche Regelung vorgelegt habe, die es erlaube, während der Dienstzeit im Bundesfreiwilligendienst das Kindergeld auszubezahlen, wie dies in den Jungfreiwilligendiensten der Länder möglich sei. Union und Liberale kündigten an, dass man sich des Problems des Kindergeldes annehmen werde, über eine Regelung im Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst sei dies nicht möglich gewesen. Die Linksfraktion lehnt den Bundesfreiwilligendienst hingegen komplett ab. Mit der Öffnung für alle Altersgruppen sei nicht mehr zu gewährleisten, dass der Dienst arbeitsmarktneutral gestaltet werden könnte.

Ebenfalls angenommen wurde vom Ausschuss gegen die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen der Antrag "Für eine Stärkung der Jugendfreiwilligendienste" Bürgerschaftliches Engagement der jungen Generation anerkennen und fördern? (17/4692) der Koalitionsfraktionen. Abgelehnt wurden hingegen mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP die Anträge der SPD (17/2117, 17/3429), der Linken (17/4845) und der Grünen (17/4845).

Mehr Informationen: http://dip.bundestag.de/btd/17/048/1704803.pdf

Herausgeber: Deutscher Bundestag

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