Freiwilliges Engagement

Entzug der Gemeinnützigkeit von Attac: Politische Arbeit für das Gemeinwohl nicht bestrafen

Das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes kritisiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs München, dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Der oberste Gerichtshof für Steuern und Zölle hatte am 26.02.2019 geurteilt, dass sich aus einer allgemeinen politischen Betätigung nicht automatisch eine Gemeinnützigkeit ergibt.

01.03.2019

Der Bundesfinanzhof München hat am 26.02.2019 entschieden, dass gemeinnützige Körperschaften kein allgemeinpolitisches Mandat hätten und dem Trägerverein des globalisierungskritischen Netzwerks attac die Gemeinnützigkeit entzogen. Der Vorstandssprecher des internationalen Kinderhilfswerks terre des hommes, Albert Recknagel kritisiert die Entscheidung: 

Attac setzt sich mit Kampagnen gegen die weit verbreitete Steuerflucht internationaler Konzerne ein. Durch Steuervermeidung wird dem Gemeinwesen Geld entzogen, das für die Finanzierung von Bildung, Gesundheit und sozialen Dienstleistungen fehlt. Diese Art des politischen Engagements von Attac dient dem Gemeinwohl und sollte nicht bestraft werden, sondern steuerlich begünstigt bleiben. Wir hoffen, dass das Urteil keinen Bestand hat.“

Zu den Leitsätzen und Entscheidungsgründen des Urteils informiert der Bundesfinanzhof. Die Stellungnahme von attac zu dem Urteil steht dort zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich unter www.attac.de.

Quelle: terre des hommes vom 26.02.2019

Back to Top