Bayerischer Jugendring

Ehrenamt in der Förderung von Jugendarbeit anerkennen

Im Bayerischen Landtag wird bald ein Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) zur Beratung aufgerufen, der die Kinder- und Jugendhilfe stärken soll. Deren staatliche Förderung ist in Bayern nach SGB VIII nur möglich, wenn Jugendverbände als Eigenleistung bare Eigenmittel einbringen – doch über solche verfügen sie in der Regel nicht oder nur in geringem Umfang. Das höherrangige Bundesgesetz wertet dagegen auch Leistungen wie ehrenamtliche Tätigkeiten als Eigenleistung. Der Gesetzentwurf fordert das nun auch für Bayern – und der Bayerische Jugendring (BJR) unterstützt diese Initiative.

24.01.2022

Bereits 2019 hat der BJR mit einem eigenen Gesetzentwurf kritisiert, dass die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern von der Einbringung von baren Eigenmitteln abhängig gemacht wird. Jugendverbände leiden unter dieser finanziellen Last, wenn sie für ihre Arbeit Mittel aus Förderprogrammen des Freistaats in Anspruch nehmen wollen. Die Konsequenzen sind verheerend: Viele freie Träger können das Geld nicht zusätzlich zu ihren Gemeinkosten erbringen, verzichten deshalb auf staatliche Förderung – und Angebote für Kinder und Jugendliche entfallen.

„Durch die Änderung des AGSG würde die in Bayern praktizierte Verwaltungspraxis endlich entbürokratisiert. Eine Berücksichtigung des ehrenamtlich eingebrachten Engagements als Eigenleistung käme auch dem Vorrang freier Träger nach dem SGB VIII nach“, erläuterte BJR-Präsident Matthias Fack.

Die Pandemie bedeute für viele Jugendorganisationen ohnehin eine existentielle Bedrohung, so Fack. Wo schon in normalen Zeiten die Kassen fast leer sind, sei die aktuelle Situation besonders prekär. Und wo es vor der Corona-Pandemie bereits schwer gewesen sei, bare Eigenmittel aufzubringen, um Förderung zu erhalten, so sei dies in Pandemie-Zeiten erst recht nicht mehr möglich.

„Der Freistaat muss im Hinblick auf die Förderung von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ausreichend Planungssicherheit garantieren und die Vorschrift der zu erbringenden Eigenleistung zeitnah und im Einklang mit Bundesrecht angemessen anpassen“, so Fack.

Der aktuelle Gesetzentwurf ist auf der Website des Bayerischen Landtages einsehbar.

Quelle: Bayerischer Jugendring vom 24.01.2022

Redaktion: Pia Kamratzki

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