Freiwilliges Engagement

DStGB fordert Aufstockung der Kontingente im Bundesfreiwilligendienst

Der Bundesfreiwilligendienst hat sich zu einem wahren Erfolgsmodell entwickelt. Die aktuellen Zahlen belegen, dass das Interesse am Bundesfreiwilligendienst riesengroß ist - sowohl bei den jungen und älteren Menschen wie auch bei den Kommunen als Einsatzstellen. In einem Interview mit der Passauer Neuen Presse forderte Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, statt des Einstellungsverbots und der Kontingentierung eine Aufstockung der Finanzierung des Dienstes.

10.05.2012

Für den Ausbau des Bundesfreiwilligendienstes seien um die 150 Millionen Euro, mindestens aber 5.000 zusätzliche Stellen erforderlich. Das derzeit verhängte Einstellungsverbot sei angesichts des Bewerberansturms das absolut falsche Signal an die vielen jungen und auch älteren Menschen, die sich freiwillig in sozialen Einrichtungen engagieren wollen, so Landsberg. Es sei auch ein herber Rückschlag für alle die Kommunen, die bisher große Anstrengungen unternommen haben, um den Bundesfreiwilligendienst zum Erfolg zu verhelfen, zumal durch den neuen Dienst der Wegfall des Zivildienstes auch nicht annähernd kompensiert werden könne. Kontingentierung und Einstellungsverbot konterkarierten dieses kommunale Engagement.

Dies könne aber nicht im Interesse der Politik sein, zumal die aktuellen Zahlen alle diejenigen widerlegen würden, die in 2011 dem Bundesfreiwilligendienst keine Chance geben wollten, betonte Dr. Landsberg. Jetzt sei der Bundestag am Zug, zusätzliche Mittel im Haushalt zum Ausbau der Plätze und damit zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu genehmigen. Jeder in bürgerschaftliches Engagement investierte Euro sei eine gute Investition in die Zukunft unseres Landes.

Der vollständige Artikel „Nachfrage-Boom bei Bufdi“-Stellen“ kann auf der <link http: www.pnp.de nachrichten heute_in_ihrer_tageszeitung politik _blank external-link-new-window external link in new>Homepage der Passauer Neuen Presse nachgelesen werden.

Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund

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