Freiwilliges Engagement
Bundesregierung: Keine Langzeitarbeitslosen als Bufdis
Berlin: (hib/AW) Das Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben plant und keine Maßnahmen zur Gewinnung von Langzeitarbeitslosen für den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8668) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/8501) mit.
23.02.2012
Wie beim Zivildienst werde auch beim BFD die Arbeitsmarktneutralität beachtet. Allerdings könnten auch Langzeitarbeitslose und Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch am Freiwilligendienst teilnehmen. Nach Angaben der Regierung unterliegen Dienstleistende im BFD der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung und können deshalb Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben.
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Quelle: Deutscher Bundestag
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