Freiwilliges Engagement

Bundesrat will Rahmenbedingungen für bürgerliches Engagement verbessern

Nach Bestrebungen des Bundesrats sollen ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder besser gegen ungerechtfertigte Haftungsrisiken abgesichert sein.

16.05.2011

Berlin: (hib/ JOK) Einem Gesetzentwurf des Bundesrats (17/5713) zufolge soll ein neuer Paragraph in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt werden. Demnach müsse ein ehrenamtliches Vereinsmitglied nur im Falle der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verursachung eines Arbeitsschadens dem Verein haften.

Weiter heißt es, dass die Haftung des Mitglieds gegenüber einem Dritten dabei bestehen bleibe. Die Länderkammer beabsichtigt damit, das bürgerschaftliche Engagement in der Gesellschaft zu stärken. Es gelte, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein solidarisches Zusammenleben zu schaffen. Der bisherige Schutz für ehrenamtliche Vereinsmitglieder sei nicht ausreichend, so der Bundesrat. Für den Bund entstehe kein erhöhter Vollzugsaufwand, und die Mehrbelastung für die Vereine sei gering. Die Bundesregierung unterstützt das Anliegen der Länderkammer. Die Regierung teilt die Auffassung, dass die Haftung der Vereinsmitglieder rechtssicher zu regeln ist.

Mehr Informationen unter: <link http: dip.bundestag.de btd _blank external-link-new-window>Drucksache (17/5713)

Quelle: Deutscher Bundestag

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