Freiwilliges Engagement

Bundesfreiwilligendienst-Programm für Flüchtlinge endet

Das Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug wird Ende 2018 nicht verlängert. Dies teilt die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. Im Rahmen des Sonderprogramms, das 2015 aufgelegt und bis zum 31. Dezember 2018 befristet wurde, waren jährlich 10.000 zusätzliche Stelle im Bundesfreiwilligendienst geschaffen worden für Tätigkeiten im Bereich der Flüchtlingshilfe.

08.06.2018

Mit  dem  Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wurde im Oktober 2015 auch das Bundesfreiwilligendienstgesetz BFDG durch den § 18 – Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug – ergänzt. Dieser ermöglicht, zusätzlich zu dem allgemein BFD-berechtigten Personenkreis, auch international Schutzberechtigten und Asylbewerberinnen und Asylbewerber, bei denen ein so genannter rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (die also eine sogenannte gute Bleibeperspektive haben), einen Bundesfreiwilligendienst mit  Flüchtlingsbezug im Rahmen des Sonderprogramms zu absolvieren.

Das Programm wurde seit seiner Einführung mit 10.000 Plätzen jährlich ausgestattet und ist gemäß Artikel 15 Absatz 5 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes auf den 31. Dezember 2018 befristet. In der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1963, PDF, 150 KB) wird das Programm als eine von vielen Regelungen der umfassenden Gesetzesneuerungen aus den letzten Jahren herausgestellt, welche nur auf kurze Zeit angelegt waren und deren Überprüfung nun ansteht.

Nach Angaben der Regierung in ihrer Antwort (19/2341, PDF, 612 KB) ist das Kontingent des Sonderprogramms nie ausgeschöpft worden.

So traten seit Beginn des Programms am 1. Dezember 2015 bis zum 4. Mai 2018 lediglich 11.040 Freiwillige ihren Dienst im Rahmen des Programms an. Bei der Festlegung auf 10.000 Plätze jährlich seien die hohen Zuwanderungsraten sowie das enorme Engagement in der Bevölkerung für Flüchtlinge ausschlaggebend gewesen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Doch bereits bei Aufbau des Programms gingen die Zuwanderung von Flüchtlingen bereits wieder zurück.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib – heute im bundestag Nr. 383 vom 07.06.2018

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