Freiwilliges Engagement

Bundesfreiwilligendienste stark nachgefragt

Die Bundesregierung informiert in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion über die Teilnehmenden an Bundesfreiwilligendiensten (BFD). Seit 2011 haben rund 334.000 Frauen und Männer einen Freiwilligendienst angetreten. In den einzelnen Jahren seit 2011 habe der Zuspruch jedoch stark variiert.

05.09.2018

Seit 2011 haben rund 334.000 Frauen und Männer einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) angetreten. Wie aus der  Antwort (Drucksache 19/3863, PDF 206 KB) der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Drucksache 19/3640, PDF 127 KB) der FDP-Fraktion weiter hervorgeht, ist der Zuspruch in den Jahren unterschiedlich groß gewesen.

So wurden 2013 rund 51.000 BFD-Teilnehmer registriert, während es ein Jahr später nur rund 39.000 waren. 2017 lag die Zahl der Dienstteilnehmer bei rund 48.000. Die einzelnen Zahlen sind der Drucksache 19/3863 zu entnehmen.

Beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) haben sich den Angaben zufolge seit 2011 rund 366.000 Frauen und Männer engagiert, beim Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) rund 19.000.

Die FDP-Fraktion fragt in ihrer Anfrage weiter, welche Pläne es von Seiten der Bundesregierung gebe, die Kapazitäten des BFD mit Flüchtlingsbezug  (10.000 Stellen, vgl. Bundestagsdrucksache 19/1963) nach Auslaufen der derzeitigen Förderung dauerhaft in die Kapazitäten des BFD zu überführen. Und falls solche Pläne erörtert werden, welchen konkreten Zeitplan die Bundesregierung verfolge?

In der Antwort heißt es: Das BMFSFJ wird sich bei den anstehenden Verhandlungen zum Haushalt 2019 weiterhin für eine Stärkung des Jugend- und des Bundesfreiwilligendienstes einsetzen. Mit Errichtung des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ wurde festgeschrieben, dass dies eine zeitlich begrenzte Förderung sein wird. In dieser Legislaturperiode hat sich die Bundesregierung neue Schwerpunkte in diesem Bereich gesetzt.  BFD-Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug, die bis zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen werden, genießen Bestandsschutz und können noch bis ins Jahr 2020 hineinreichen. 

Quelle: Deutscher Bundestag, hib – heute im bundestag Nr. 624 vom 29.08.2018

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