Freiwilliges Engagement
Beck/Dreyer: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bundesfreiwilligendienst ist völlig unzulänglich
Als „völlig unzulänglich“ haben heute Ministerpräsident Kurt Beck und Sozialministerin Malu Dreyer den Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen Bundesfreiwilligendienst kritisiert.
11.02.2011
„Die Bundesregierung will an Stelle des bisherigen Zivildienstes einen generationsübergreifenden Bundesfreiwilligendienst einführen, der in Konkurrenz zu den bestehenden Freiwilligendiensten stehen wird. Sie hat dazu einen unzulänglichen Gesetzentwurf mit vielen Ungereimtheiten vorgelegt“, sagten Beck und Dreyer heute anlässlich der Befassung im Bundesrat. Statt die Chance zu ergreifen und die anstehenden Reformen des Wehr- und Zivildienstes für eine Stärkung der Bürgergesellschaft nutzen, würden jetzt völlig falsche Weichen gestellt.
Die beiden Politiker erinnerten in diesem Zusammenhang daran, dass das Land Rheinland-Pfalz sehr nachdrücklich für einen einheitlichen Freiwilligen sozialen Dienst geworben und dazu bereits im September vergangenen Jahres eine Initiative in den Bundesrat eingebracht habe, die jedoch an der Blockade der unionsregierten Länder gescheitert sei. „Ein einheitlicher Freiwilliger sozialer Dienst mit den nötigen Anreizen hätte Doppelstrukturen vermieden und den Zivildienst angemessen ersetzt“, so Beck und Dreyer.
Stattdessen schaffe die Bundesregierung jetzt genau diese Doppelstruktur und gestalte sie auch noch schlecht aus. So sehe der Gesetzentwurf beispielsweise keinerlei Anreize für die Gewinnung Freiwilliger vor. „Nur wenn attraktive Anreize geschaffen werden, wie zum Beispiel die Anrechnung von Wartezeiten für Ausbildung, Arbeitsleben oder berufliche Weiterbildung, werden sich genügend Interessenten finden. Ein Freiwilligendienst muss sich für den Freiwilligen lohnen“, sind Beck und Dreyer überzeugt. Aus diesem Grund habe das Land Rheinland-Pfalz das Anreizsystem als wichtigen Bestandteil in seine Initiative aufgenommen.
Darüber hinaus regele der Gesetzentwurf nicht die wichtigen und notwendigen Details. So bleibe zum Beispiel die regionale Verteilung der Einsatzstellen für den neuen Bundesfreiwilligendienst den Trägern der Jugendfreiwilligendienste überlassen. Damit gebe der Bund den Trägerverbänden „Scheinfreiheiten“ und übertrage ihnen die komplette Verantwortung dafür, dass das Experiment mit den Doppelstrukturen gelinge. Auch die Empfehlung des Bundesrates, eine Evaluation zu prüfen, sei nicht berücksichtigt worden. Weiter kritisierten Beck und Dreyer, dass der Bund die Auszahlung des Kindergeldes für die bestehenden Freiwilligendienste und für den neuen Bundesfreiwilligendienst unterschiedlich regeln will. „Es ist ungerecht und nicht nachvollziehbar, dass für junge Menschen im Bundesfreiwilligendienst im Gegensatz zu Teilnehmenden am Freiwilligen Sozialen oder Äkologischen Jahr kein Kindergeld gezahlt wird“, so Beck und Dreyer. Das alles werde die Unsicherheit bei Trägern und betroffenen Menschen noch weiter erhöhen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz
Herausgeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz
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