Freiwilliges Engagement
Bayerischer Jugendring: Freiwilligendienste müssen gestärkt werden
Der Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings (BJR) fordert den Ausbau der bestehenden Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) als Bildungs- und Orientierungsjahre von in der Regel zwölf Monaten Dauer. Die Einführung eines freiwilligen Zivildiensts, wie derzeit im Zuge der Wehrpflichtaussetzung diskutiert, lehnt der BJR ab.
26.10.2010
Sollte der freiwillige Zivildienst dennoch eingeführt werden, muss er nach dem Freiwilligendienstegesetz gestaltet werden, d.h. dem Charakter eines Bildungsjahres entsprechen, ein Jahr dauern und 25 Bildungstage enthalten, so die Forderung. - Der Hauptausschuss ist das höchste Beschluss fassende Gremium der Jugendarbeit in Bayern, er tagte vom 22. bis 24. Oktober in Gauting bei München.
Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr stärken
Derzeit ist zwar noch unklar, wie der Zivildienst auf Bundesebene neu geregelt wird und ob er in Konkurrenz treten wird zu den Bildungsjahren FSJ und FÄJ, die von den Ländern getragen werden. Ein Bundesfreiwilligendienst - egal in welcher Form - darf die Freiwilligendienste aber nicht an die Wand drängen, fordert der BJR. FSJ und FÄJ sind anerkannte Bildungsangebote, die Jugendlichen wichtige Orientierung und Lernerfahrungen auch durch pädagogische Begleitung ermöglichen.
Freiwilliger Zivildienst gefährdet bewährte Freiwilligendienste
Allerdings sieht der Bayerische Jugendring diese bewährten Angebote durch die aktuellen Planungen zu einem Freiwilligen Zivildienst gefährdet, der finanziell besser ausgestattet und besser vergütet sein soll als die bisherigen Freiwilligendienste. Christof Bär: „Damit würde die Bundesregierung eine gewachsene und sehr erfolgreiche Struktur von Jugendbildung aufs Spiel setzen. Das kann nicht im Interesse der Politik sein.“
FSJ und FÖJ gesetzlich von der Umsatzsteuer befreien
Der BJR fordert außerdem, das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Äkologische Jahr durch eine gesetzliche Regelung von der Umsatzsteuer zu befreien. Diese Angebote dürfen nicht wie Arbeitnehmerüberlassung oder Leiharbeit, sondern müssen als Bildungsjahre behandelt werden.
Herausgeber: Bayerischer Jugendring
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