Flucht und Migration

Stellungnahme der Kinderkommission zur Umverteilungsdebatte

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestags fordert die vollständige Umsetzung des Vorrangs des Kindeswohls und nennt notwendige Handlungsschritte in Hinblick auf die geplante Umverteilung.

13.03.2015

Vor dem Hintergrund des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens zur "Aufnahmeverpflichtung der Länder zur Ermöglichung eines am Kindeswohl ausgerichteten landesinternen und bundesweiten Verteilungsverfahrens"
hat die Kinderkommission des Deutschen Bundestags eine Stellungnahme veröffentlicht, in der Anforderungen und Kriterien für den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen formuliert werden.

Ausgehend von der UN-Kinderrechtskonvention wird die vollständige Umsetzung des Vorrangs des Kindeswohls gefordert und notwendige Handlungsschritte in Hinblick auf die geplante Umverteilung genannt.

So soll beispielsweise eine sofortig Inobhutnahme durch die zuständige Jugendhilfeeinrichtung bzw. das zuständige Jugendamt sowie die schnellstmögliche Bestellung eines Vormundes erfolgen. Auch die gründliche und rechtssichere Bearbeitung nach einem bundesweit standardisierten, zeitlich flexiblen, aber zügigen Clearingverfahren ist eine der Forderungen der Kinderkommission.

<link http: www.b-umf.de images kiko_stellungnahme_umf_03_2015.pdf _blank external-link-new-window der>Vollständige Stellungnahme vom 12.03.2015 (PDF 146 kB)

Quelle: Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.

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