Flucht und Migration

"Gutes Aufwachsen" für alle unbegleiteten Minderjährigen

Ausländische Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern allein nach Deutschland kommen, gehören nach Ansicht der Bundesregierung "zu den schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt". Sie hätten nach der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend betreut zu werden.

06.08.2015

Die Zahl der Inobhutnahmen Minderjähriger aufgrund einer unbegleiteten Einreise nach Deutschland hat sich den Jahren 2010 bis einschließlich 2013 mehr als verdoppelt. Dies geht aus der <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window zur antwort der bundesregierung als>Antwort der Bundesregierung (18/5564; PDF, 1MB) auf eine <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window zur großen anfrage der grünen als>Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2999; PDF, 563 KB) hervor.

Steigende Inobhutnahmen

Die Zahl stieg der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zufolge von 2.822 im Jahr 2010 über 3.482 im Jahr 2011 und 4.767 im Jahr 2012 auf 6.584 im Jahr 2013.

In den 6.584 Fällen des Jahres 2013 waren den Angaben zufolge 726 der Betroffenen weiblich und 5.858 männlich. Insgesamt waren von ihnen laut Vorlage 377 jünger als 14 Jahre, 1.647 im Alter von 14 bis unter 16 Jahre und 4.560 im Alter von 16 bis unter 18 Jahre.

Die Feststellungen der Bundespolizei von allein reisenden ausländischen Personen, bei denen nur Personen bis zum 16. Lebensjahr erfasst wurden, stiegen der Antwort zufolge von 282 Betroffenen im Jahr 2010 über 365 im Jahr 2011, 403 im Jahr 2012 und 443 im Jahr 2013 auf 1.087 im Jahr 2014. Als Hauptherkunftsländer werden dabei für das vergangene Jahr Afghanistan mit 536 Fällen vor Eritrea mit 171 und Somalia mit 91 ausgewiesen, gefolgt von Syrien mit 73 und Marokko mit 66 Fällen.

Schutzbedürftigste Personengruppe

Wie die Bundesregierung in der Antwort darlegt, gehören ausländische Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern allein nach Deutschland kommen und ihre Familien verlassen, "zu den schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt". Sie hätten nach der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden. Dies sicherzustellen, sei für die Bundesregierung "ein Anliegen von höchster Priorität, dem sie sich angesichts der kontinuierlichen Zunahme unbegleitet nach Deutschland einreisender ausländischer Minderjähriger mit der gebotenen Dringlichkeit" zuwendet.

"Unter den Menschen, die zu uns kommen, sind auch immer mehr ausländische Kinder und Jugendliche, die ohne Personensorgeberechtigte nach Deutschland einreisen und hier weder mit einem Personensorgeberechtigten noch einem anderen Erziehungsberechtigten zusammenkommen", schreibt die Bundesregierung. Daher bringe sie den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher auf den Weg. Damit verfolge sie das Ziel, den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, "weiterhin bestmöglich gerecht zu werden".

"Gutes Aufwachsen" bundesweit

Mit dem Gesetz soll laut Vorlage durch Regelung einer bundesweiten Aufnahmepflicht der Länder unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen bundesweit ein "gutes Aufwachsen" gesichert werden. Dabei gelte das Primat der Kinder- und Jugendhilfe. Dadurch sollten auch die mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen verbundenen Belastungen, die derzeit größtenteils eine relativ geringe Anzahl von Kommunen zu schultern hätten, gerechter verteilt werden.

Ziel sei insbesondere eine den besonderen Schutzbedürfnissen und Bedarfslagen von unbegleiteten Minderjährigen entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung durch eine landes- und bundesweite Aufnahmepflicht, erläutert die Regierung. So solle beispielsweise eine Verteilung nicht möglich sein, wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet würde.

Übergangsphasen sowie Verwaltungsabläufe sollten dem kindlichen Zeitempfinden und der spezifischen Belastungssituation von unbegleiteten Minderjährigen soweit wie möglich Rechnung tragen. Minderjährige sollten auch immer persönlich von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe begleitet werden, wenn sie in die Obhut eines anderen Jugendamts übergeben werden sollen.

Das Gesetz soll den Angaben zufolge "gewährleisten, dass in allen Ländern unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche ihrem Wohl und ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechend untergebracht, versorgt und betreut werden".

Quelle: Deutscher Bundestag, hib - heute im bundestag Nr. 392 vom 06.08.2015

Redaktion: Kerstin Boller

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