Europa

Zum Tag der Menschen mit Behinderung: EU-Kommission fordert mehr Engagement der Mitgliedsstaaten

EU-Kommissarin Marianne Thyssen hat die Mitgliedsstaaten aufgefordert, die neuen EU-Regeln für einen besseren Zugang für Menschen mit Behinderung anzunehmen. Im Rahmen des Europäischen Tags für Menschen mit Behinderung ehrt die EU-Kommission Städte, die sich beispielhaft für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung einsetzen.

04.12.2017

Am Sonntag, den 3. Dezember war der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen hat dazu am 1. Dezember betont, wie wichtig es für die Menschen mit Behinderungen ist, an der Gesellschaft teilzuhaben. Sie hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, die neuen EU-Regeln für einen besseren Zugang für Menschen mit Behinderung, die die EU-Kommission 2015 vorgelegt hat, endlich anzunehmen. Rund 80 Millionen Menschen in der EU haben eine mehr oder minder schwere Behinderung. Aufgrund der Alterung der Bevölkerung wird diese Zahl bis 2020 auf voraussichtlich rund 120 Millionen Menschen ansteigen.

Soziale Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung aufheben

„Dass Menschen mit Behinderung uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, ist eine der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft, denn es bleibt noch sehr viel zu tun, um die soziale Ausgrenzung dieser Menschen aufzuheben“, erklärte EU-Kommissarin Thyssen.

„Inklusives Wachstum und soziale Gerechtigkeit liegen der Europäischen Kommission sehr am Herzen, wie mit der Proklamation der europäischen Säule sozialer Rechte unlängst deutlich gemacht wurde. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat sind sich in dem Grundsatz einig, dass Menschen mit Behinderung das Recht auf Einkommensbeihilfen haben, die ein würdevolles Leben sicherstellen, auf Dienstleistungen, die ihnen Teilhabe am Arbeitsmarkt und am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, und auf ein an ihre Bedürfnisse angepasstes Arbeitsumfeld. Den Maßnahmen der Kommission müssen daher Aktionen nationaler, regionaler und lokaler Behörden zur Seite stehen, damit Menschen mit Behinderung nicht zurück bleiben. Auch das fortgesetzte Engagement von Zivilgesellschaft und Wirtschaft ist unverzichtbar.

Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit

Die Europäische Union steht weiterhin zu ihren Verpflichtungen, die sich aus dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung ergeben. Als Teil der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderung 2010-2020 hat die aktuelle Europäische Kommission wichtige Initiativen ergriffen, um die Barrierefreiheit für diese Menschen zu verbessern. Vor zwei Jahren habe ich meinen Vorschlag für einen Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit gemacht, mit dessen Hilfe wichtige Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich werden sollen. Es ist jetzt an der Zeit, dass mein Vorschlag von allen EU-Institutionen angenommen wird. Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt im September festgelegt, und ich bin zuversichtlich, dass die Mitgliedstaaten auf der bevorstehenden Tagung des Rates Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz am 7. Dezember eine Einigung erzielen. 2018 muss der Rechtsakt zur Barrierefreiheit in Kraft treten; so viele Menschen werden dadurch ein besseres Leben haben.“

Europäischer Tag für Menschen mit Behinderung

Am 4. und 5. Dezember veranstaltet die Europäische Kommission einen <link http: ec.europa.eu social external-link-new-window zum europäischen tag für menschen mit>Europäischen Tag für Menschen mit Behinderung, zu dem auch die jährliche Verleihung des Access City Award gehört. Eine <link http: ec.europa.eu social external-link-new-window zu good-practice-beispielen in>Broschüre mit Städten in der EU, die beispielhaft bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind, kann von der Webseite der EU-Kommission heruntergeladen werden.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 01.12.2017

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