Europa

Zahl der Asylanträge in der EU weiter rückläufig

EU-weit ist die Zahl der Asylanträge unter das Niveau der letzten drei Jahre gefallen. Der rückläufige Trend aus 2017 setzte sich auch im ersten Quartal 2018 fort. Dies zeigen aktuelle Zahlen des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen. Während der Anteil der Zuerkennungen der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzes deutlich sanken, stieg die Zahl derjenigen, denen humanitärer Schutz gewährt wurde.

19.06.2018

Die Anzahl der Asylanträge in der EU geht weiter zurück. Das belegen aktuelle Zahlen vom Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO). Demnach setzt sich in den ersten vier Monaten in 2018 der rückläufige Trend aus dem Jahr 2017 fort: zwischen Januar und April 2018 beantragten rund 197.000 Personen internationalen Schutz in der EU. Damit bleiben die Zahlen unter dem Niveau der letzten drei Jahre. Im Jahr 2017 betrugen die Antragszahlen insgesamt 728.470, was einem deutlichen Rückgang um 44 Prozent gegenüber 2016 entsprach, als knapp 1,3 Mio. Menschen einen internationalen Schutz beantragten. Auch 2018 waren Syrien, Irak und Afghanistan die Hauptherkunftsländer der Antragsteller.

Der veröffentlichte EASO-Jahresbericht zeigt, dass der Migrationsdruck an den EU-Außengrenzen im Jahr 2017 hoch blieb, aber im zweiten Jahr in Folge zurück ging, vor allem auf den östlichen und zentralen Mittelmeerrouten, während es auf der westlichen Mittelmeerroute einen beispiellosen Anstieg gab.

Weniger nicht entschiedenen Asyl-Verfahren

Bei den anhängigen Verfahren, d.h. den noch nicht entschiedenen Verfahren, wurde Ende 2017 erstmals seit mehreren Jahren der Bestand gegenüber dem Vorjahr reduziert, während in der EU plus Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Island (EU+) rund 954.100 Anträge auf eine endgültige Entscheidung warteten, 16 Prozent weniger als zur gleichen Zeit im Jahr 2016. Ende 2017 wartete nur die Hälfte aller anhängigen Verfahren auf eine Entscheidung in erster Instanz, während ein zunehmender Anteil in zweiter oder höherer Instanz anhängig war, was ein neues Phänomen ist.

Seit Ende 2016 hat sich die Zahl der Fälle, die auf eine Entscheidung in der zweiten und höheren Instanz warten, fast verdoppelt, was auf die Verlagerung der Arbeitsbelastung in den nationalen Systemen von der ersten Instanz auf die Berufungs- und Überprüfungsphase hindeutet.

Ergebnisse der Asyl-Verfahren 2017

Von allen erstinstanzlichen Entscheidungen im Jahr 2017 fiel fast die Hälfte (462.355) positiv aus, diese Gesamtanerkennungsrate in der EU+ war jedoch um 14 Prozentpunkte niedriger als im Jahr 2016. Trotz insgesamt weniger Entscheidungen ist die Zahl der negativen Entscheidungen sogar gestiegen: von 449.910 im Jahr 2016 auf 534.330 im Jahr 2017.

Was die positiven Entscheidungen betrifft, so ging der Anteil der Entscheidungen über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (von 55 Prozent im Jahr 2016 auf 50 Prozent) oder des subsidiären Schutzes (von 37 auf 34 Prozent) deutlich zurück, während der Anteil derjenigen, denen humanitärer Schutz gewährt wurde, stieg (von 8 auf 15 Prozent).

Über den Jahresbericht

Der Jahresbericht 2017 des EASO über die Asylsituation in der Europäischen Union bietet einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen auf europäischer Ebene und auf der Ebene der nationalen Asylsysteme. Auf der Grundlage zahlreicher Quellen untersucht der Bericht die wichtigsten statistischen Trends und analysiert die Veränderungen in den EU-Ländern in den Bereichen Gesetzgebung, Politik, Praxis und nationale Rechtsprechung. Der Bericht konzentriert sich zwar auf Schlüsselbereiche des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, weist aber häufig auf den umfassenderen Kontext der Migration und der Grundrechte hin.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 18.06.2018

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