Europa

Update: Brexit und seine Folgen für Erasmus+

Alle bereits bewilligten Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen der Leitaktion 1 von Erasmus+, an der britische Organisationen beteiligt sind, können wie geplant zu Ende durchgeführt werden. Dies gilt selbst im Falle eines ungeregelten Austritts Großbritanniens aus der EU. Das teilt die Nationalagentur JUGEND für Europa mit und stellt weiterführende Informationen zur Verfügung.

08.07.2019

Das Vereinigte Königreich wird voraussichtlich bis zum 31.10.2019 Mitglied der Europäischen Union bleiben. Bis zu seinem Austritt bleibt das Vereinigte Königreich somit auch Programmland in Erasmus+ (wie im Europäischen Solidaritätskorps) mit allen verbundenen Rechten und Pflichten.

Die EU-Kommission hat noch einmal betont, dass selbst im Falle eines ungeregelten Austritts Großbritanniens aus der EU alle bereits bewilligten Mobilitätsmaßnahmen aus der Leitaktion 1, an der britische Organisationen beteiligt sind, wie geplant zu Ende durchgeführt werden können. Der künftige Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU darf nicht als Rechtfertigung dienen, diese Maßnahmen aufzukündigen.

Projektverantwortliche, die Projekte mit britischen Partnern durchführen (oder zum 01.10.2019 beantragen wollen), wenden sich bei Fragen bitte an ihre zuständigen Ansprechpartner/-innen bei JUGEND für Europa.

Die EU-Kommission informiert ausführlich über die Folgen des Brexit für Erasmus+. Außerdem hat JUGEND für Europa Hinweise zu den Folgen eines möglichen Brexit auf Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps zusammen gestellt.

Quelle: JUGEND für Europa

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