Europa

Unterhaltsansprüche europaweit durchsetzen: Bundeskabinett stellt Weichen zur Umsetzung der europäischen Unterhaltsverordnung

Ab dem 18. Juni 2011 tritt die europäische Unterhaltsverordnung in Kraft. Die neuen Regelungen müssen nicht durch nationales Gesetz umgesetzt werden. Erforderlich sind jedoch begleitende Durchführungsbestimmungen.

15.12.2010

Heute wurde auf Vorschlag der Bundesjustizministerin vom Bundeskabinett ein Gesetzentwurf beschlossen, welcher die zur Durchführung der Unterhaltsverordnung erforderlichen Vorschriften enthält. Für Rechtsstreitigkeiten in dieser komplizierten Materie sollen zukünftig nur wenige spezialisierte Gerichte zuständig sein. Das vorgeschlagene Gesetz macht den Weg frei für einen termingerechten Start der Unterhaltsverordnung. 

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte anlässlich des Kabinettsbeschlusses, dass die neue europäische Unterhaltsverordnung die europaweite Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen erleichtere. Kinder und andere Unterhaltsberechtigte könnten ab Juni nächsten Jahres Unterhaltsverpflichtete europaweit besser aufspüren und zur Zahlung ihrer Unterhaltsschulden veranlassen. 

Leutheusser-Schnarrenberger erläuterte, dass Unterhaltsentscheidungen aus anderen EU-Staaten aufgrund der neuen Verordnung einfacher vollstreckt werden können: "Bisher müssen ausländische Urteile in einem gesonderten Verfahren für vollstreckbar erklärt werden, und zwar immer dort, wo vollstreckt werden soll. Künftig entfällt das Zwischenverfahren, und deutsche Unterhaltsurteile können in fast allen EU-Staaten unmittelbar durchgesetzt werden. Eine deutsche Mutter kann direkt den französischen Gerichtsvollzieher beauftragen, ein deutsches Unterhaltsurteil für ihr Kind und für sich zu vollstrecken." 

Nach Angaben der Bundesjustizministerin richten alle Mitgliedstaaten der EU zentrale Behörden ein, die bei grenzüberschreitenden Unterhaltsstreitigkeiten eng zusammenarbeiten. Wenn Unterhaltsberechtigte Hilfe benötigten, könnten sie sich an die zentrale Anlaufstelle ihres Staates wenden. Die zentrale Behörde eines Mitgliedstaates könne zum Beispiel helfen, den Aufenthaltsort des Unterhaltsschuldners ausfindig zu machen. Laut Bundesjustizministerium ist als zentrale Anlaufstelle für europäische Unterhaltsstreitigkeiten in Deutschland das Bundesamt für Justiz vorgesehen. 

"Finanzielle Hürden werden abgebaut, um die effektive und kostengünstige Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen zu ermöglichen. Die zentralen Behörden müssen ihren Personal- und Sachaufwand selbst tragen und dürfen ihn nicht den Unterhaltsberechtigten in Rechnung stellen. Benötigt ein Unterhaltsberechtigter zusätzlich rechtlichen Beistand, kann unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe gewährt werden", so Leutheusser-Schnarrenberger. 

Quelle: Bundesministerium der Justiz

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