Europa

Schutz minderjähriger Migranten: Kommission stellt vorrangige Maßnahmen vor

In den vergangenen zwei Jahren sind immer mehr minderjährige Migranten in der EU angekommen – viele von ihnen ohne ihre Familien. In den Jahren 2015 und 2016 waren rund 30 Prozent der Asylbewerber in der EU Kinder. Im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda wurde jetzt ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, um den Kinderschutz zu verbessern und eine bessere Verzahnung mit dem Asylsystem zu ermöglichen.

13.04.2017

Zwar verfügen die EU und ihre Mitgliedstaaten über einen soliden Schutzrahmen, doch der jüngste Zustrom hat die nationalen Systeme unter Druck gesetzt und Lücken und Unzulänglichkeiten aufgezeigt. Darum stellte die Kommission Maßnahmen vor, um den Schutz aller minderjährigen Migranten in allen Verfahrensstufen zu stärken. Es muss dafür gesorgt werden, dass minderjährige Migranten bei ihrer Ankunft in der EU rasch identifiziert werden und eine kindgerechte Versorgung erhalten. Während der Bestimmung ihres Status muss den Kindern geschultes Personal zur Seite gestellt werden können, und ihnen sollten so rasch wie möglich nachhaltige und langfristige Perspektiven durch einen besseren Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung geboten werden. 

Der Schutz von Kindern ist eine zentrale Priorität der Europäischen Migrationsagenda, und die Kommission wird die Anstrengungen der Mitgliedstaaten weiterhin durch Schulungen, Leitlinien, operative Unterstützung und Finanzmittel ergänzen.

Wohlergehen aller Kinder 

Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Kommission, erklärte dazu: "Die Zahl der Kinder, die in Begleitung von Familienangehörigen oder allein in der EU ankommen, ist dramatisch gestiegen. Wir müssen dafür sorgen, dass Kinder, die Schutz benötigen, ihn auch erhalten. Und wir müssen jetzt handeln. Es ist unsere moralische und rechtliche Verpflichtung. Kinder sollten unsere oberste Priorität sein, denn sie sind am stärksten gefährdet, und dies umso mehr, wenn sie unbegleitet sind. Darum stellen wir heute eine Reihe konkreter Maßnahmen vor, um das Wohlergehen aller Kinder, die in der Europäischen Union ankommen, besser zu schützen, zu fördern und zu wahren."

Kinder sind die am stärksten gefährdeten Migranten 

Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, hielt fest: "Einer von drei Asylbewerbern in Europa ist minderjährig. Kinder sind die am stärksten gefährdeten Migranten, und wir sollten in unserer Migrationspolitik dafür sorgen, dass ihr Schutz, sobald sie ihre Heimatländer verlassen, einheitlich gewährleistet wird. Dafür braucht es eine umfassende und stärkere Antwort. Heute schlagen wir konkrete Maßnahmen vor, um unsere Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, auf die Bedürfnisse aller Kinder in allen Phasen der Migration einzugehen: durch eine bessere Identifizierung von Kindern, durch die Schulung von beteiligtem Personal, durch eine beschleunigte Umverteilung, aber auch durch die Gewährleistung einer raschen Suche nach Familienangehörigen in den Herkunftsländern und durch Maßnahmen für eine bessere frühzeitige Integration. Sowohl die Kommission als auch unsere EU-Agenturen sind entschlossen, sich für die Umsetzung dieser Maßnahmen einzusetzen.“

Kindern die Kindheit geben, die sie verdienen

Die Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Vĕra Jourová, ergänzte: "Wenn wir über minderjährige Migranten sprechen, sollten wir niemals vergessen, dass sie zuallererst Kinder sind. Ihr Wohl muss in allen Stufen des Migrationsprozesses berücksichtigt werden. Minderjährige Migranten und besonders solche, die unbegleitet sind, sollten so früh wie möglich von einem Vormund oder einer Pflegefamilie betreut werden. Die Integration dieser Kinder in unsere Gesellschaften hängt davon ab, wie rasch sie in ein stabiles Leben zurückfinden können. Wir werden die Mitgliedstaaten weiter dabei unterstützen, diesen Kindern die Kindheit zu geben, die sie verdienen.“

Ausgehend von Erfahrungen, die in den betreffenden Politikfeldern gesammelt wurden, schlägt die Kommission mehrere vorrangige Bereiche vor, auf die sich die Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission und der EU-Agenturen konzentrieren sollten, um den Schutz minderjähriger Migranten zu verbessern und eine engere Vernetzung der zuständigen Stellen für Asyl und für Kinderschutz zu gewährleisten:

  • Schnelle Identifizierung und Schutz bei der Ankunft: Bereits in einem frühen Stadium der Registrierung und in allen Aufnahmeeinrichtungen, die Kinder beherbergen, sollte eine mit Kinderschutz betraute Person anwesend sein; zudem sollten in jedem Hotspot Kinderschutzbeauftragte ernannt werden. Die Mitgliedstaaten sollten die notwendigen Verfahren festlegen, um vermisste Kinder systematisch erfassen und entsprechende Informationen austauschen zu können.
  • Angemessene Aufnahmebedingungen für Kinder: Die Bedürfnisse jedes Kindes müssen bei der Ankunft so früh wie möglich ermittelt werden, und alle Kinder müssen unverzüglich und unabhängig von ihrem Status Zugang zu rechtlichem Beistand, Gesundheitsversorgung, psychosozialer Betreuung und Bildung erhalten. Unbegleitete Minderjährige sollten die Möglichkeit erhalten, in (Pflege-)Familien untergebracht zu werden. Darüber hinaus muss alles dafür getan werden, um Alternativen für die Ingewahrsamnahme von Kindern zu schaffen.
  • Rasche Bestimmung des Status und wirksame Vormundschaft: Die Rolle der Vormunde unbegleiteter Minderjähriger sollte gestärkt werden. Dazu wird die Kommission ein Europäisches Vormundschaftsnetz einrichten, das den Austausch bewährter Verfahren ermöglicht. Um die Umsetzung zuverlässiger Verfahren zur Altersbestimmung in allen Mitgliedstaaten zu unterstützen, wird das EASO seine Leitlinien in Kürze anpassen.
  • Gemeinsame Bemühungen sind auch notwendig, um die Verfahren zur Suche nach Familienangehörigen und zur Familienzusammenführung zu beschleunigen, und zwar innerhalb und außerhalb der EU. Kindern sollte in allen migrationsbezogenen Verfahren stets Vorrang gegeben werden. Dies gilt auch bei der Umverteilung unbegleiteter Migranten aus Griechenland und Italien.
  • Dauerhafte Lösungen und frühzeitige Integrationsmaßnahmen: Die Kommission wird die Integration von Kindern weiterhin mit Finanzmitteln und dem Austausch bewährter Verfahren unterstützen. Die Mitgliedstaaten sind angehalten, die Umverteilung schutzbedürftiger Kinder zu beschleunigen und dafür zu sorgen, dass für Kinder, die zurückkehren, Maßnahmen für die Suche nach Familienangehörigen und die Wiedereingliederung ergriffen werden.
  • Bekämpfung der Migrationsursachen und Schutz von Kindern entlang der Migrationsrouten außerhalb der EU: Im Rahmen der Migrationspartnerschaft hat die EU die Zusammenarbeit mit Partnerländern verstärkt, um den Kinderschutz im Bereich Migration zu vereinheitlichen. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Länder bei der Stärkung ihrer nationalen Kinderschutzsysteme und der Vorbeugung von Kinderhandel zu unterstützen. Den kürzlich erneuerten Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes sollten rasch Maßnahmen folgen, und zwar auch in Herkunfts- und Transitländern.

Es gilt, den wichtigsten in der Mitteilung dargelegten Maßnahmen entschlossen, abgestimmt und koordiniert Folge zu leisten, und zwar sowohl auf der Ebene der EU als auch auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene, auch in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen. Die Kommission wird diesen Prozess genau verfolgen und dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Bericht erstatten.

Hintergrund

Im Zuge der Migrationskrise hat die Zahl der minderjährigen Migranten, die in Europa ankommen, deutlich zugenommen. 2015 und 2016 waren rund 30 Prozent der Asylbewerber in der EU Kinder.

Minderjährige Migranten benötigen besonderen Schutz, da sie entlang der Migrationsrouten einem höheren Risiko von Gewalt, Menschenhandel oder Ausbeutung ausgesetzt sind, verschwinden oder von ihren Familien getrennt werden könnten. Im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts, darunter der EU-Grundrechtecharta, und den völkerrechtlich verankerten Rechten des Kindes haben Minderjährige ein Anrecht auf diesen Schutz. Das Kindeswohl muss bei allen Maßnahmen und Entscheidungen, die Kinder betreffen, vorrangig berücksichtigt werden.

Die Mitteilung folgt auf die Europäische Migrationsagenda und die Mitteilung zum aktuellen Stand der Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda. Als Grundlage dienten die Fortschritte im Rahmen des Aktionsplans für unbegleitete Minderjährige (2010-2014), die in der die Mitteilung ergänzenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen dargelegt werden.

Zudem stützt sich die Mitteilung auf das 10. Europäische Forum für die Rechte des Kindes, das von der Kommission im November 2016 organisiert wurde, sowie auf die Konferenz „Lost in Migration“ vom Januar 2017, in deren Rahmen der dringende Bedarf an gezielten Maßnahmen für einen besseren Schutz minderjähriger Migranten hervorgehoben wurde.

Weitere Informationen mit umfassenden Verweisen und Hintergrundmaterialien stehen in der <link http: europa.eu rapid press-release_ip-17-906_de.htm external-link-new-window der eukomm mit umfassenden weiterführenden>Meldung der EU-Kommission zur Verfügung. 

Quelle: Europäische Kommission vom 12. April 2017 

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