Europa

Rekord bei der Umverteilung von Asylbewerbern in der EU

Im Juni konnten mehr Asylbewerber umverteilt werden als in früheren Monaten. Dies geht aus dem 14. Fortschrittsbericht der EU-Kommission zur Umverteilung von Asylbewerbern innerhalb der EU und zur Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Drittländern hervor.

28.07.2017

Im Juni konnten mehr Asylbewerber umverteilt werden als in früheren Monaten (mehr als 2.000 aus Griechenland und fast 1.000 aus Italien), zudem bieten fast alle Mitgliedstaaten regelmäßig Umsiedlungen an und führen sie durch. Damit könnten bis September sämtliche für eine Umverteilung in Frage kommenden Asylbewerber umgesiedelt worden sein. Dies geht aus am 26. Juli 2017 von der EU-Kommission angenommenen 14. Fortschrittsbericht zur Umverteilung von Asylbewerbern innerhalb der EU und zur Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Drittländern hervor.

Intensivere Bemühungen zur Umverteilung aus Italien notwendig

Die EU-Kommission hält es jedoch angesichts der aktuellen Lage im Mittelmeer für notwendig, dass sich die Mitgliedstaaten intensiver darum bemühen, die Umverteilung aus Italien zu beschleunigen. Bei den Neuansiedlungen bewertet die Kommission die Fortschritte weiterhin als gut. In einem erneuten Aufruf hat sie an die Mitgliedstaaten appelliert, jetzt vor allem eine Neuansiedlung besonders gefährdeter Personengruppen aus Libyen, Ägypten, Niger, Äthiopien und Sudan anzubieten und die Neuansiedlungen von Flüchtlingen aus der Türkei fortzusetzen.

Umverteilung funktioniert, wenn der politische Wille vorhanden ist

Dimitris Avramopoulos, für die Migrationspolitik zuständiges Kommissionsmitglied, sagte: „Eins machen die bisherigen Ergebnisse deutlich: die Umverteilung funktioniert, wenn der politische Wille vorhanden ist. Was wir jetzt brauchen, ist ein letzter Kraftakt. Dann werden wir es schaffen, den Großteil der dafür in Frage kommenden Asylbewerber aus Griechenland und Italien bis September umzusiedeln. Gerade Italien steht jetzt unter besonders hohem Druck, weshalb ich an die Mitgliedstaaten appelliere, die Umsiedlungen aus Italien zu intensivieren. Die EU wird die Mitgliedstaaten mit Außengrenzen nicht im Stich lassen, und die Kommission wird weiter darauf hinwirken, dass alle Mitgliedstaaten ihren rechtlichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Umverteilung nachkommen.“

Parallel dazu führt die Kommission die Vertragsverletzungsverfahren gegen die Tschechische Republik, Ungarn und Polen wegen Verstoßes gegen ihre Pflicht zur Beteiligung an den Umverteilungsmaßnahmen weiter.

Umverteilung in den letzten Monaten beschleunigt

Die Umverteilung hat sich in den jüngsten Monaten weiter beschleunigt. Seit November 2016 werden jeden Monat mehr als 1000 Personen umgesiedelt. Im Juni wurde mit mehr als 3000 Umsiedlungen ein neuer Höchststand erreicht. Am 24. Juni lag die Gesamtzahl der Umverteilungen bei 24.676 (16.803 aus Griechenland und 7.873 aus Italien). Weitere Anstrengungen sind jedoch vonnöten, da in Griechenland immer noch 4.800 Menschen warten, die für eine Umverteilung in Frage kommen. Ihre Zahl dürfte sich noch auf 6.800 erhöhen.

Aktionsplan zur Unterstützung Italiens

Zudem treffen in Italien kontinuierlich weitere Personen ein, die ebenfalls umverteilt werden können. Italien ist jetzt gefordert, rasch die im vergangenen Jahr und in den ersten sechs Monaten dieses Jahres eingetroffenen und für eine Umverteilung in Frage kommenden Personen zu registrieren. So sind seit Anfang 2016 insbesondere rund 25.000 Eritreer in Italien eingetroffen, von denen aber bislang nur 10.000 für eine Umverteilung registriert wurden. Wie von der Kommission im Aktionsplan zur Unterstützung Italiens dargelegt, sollten die italienischen Behörden rasch sämtliche sich derzeit in Italien aufhaltenden Eritreer registrieren und die Umverteilung zentralisieren. Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) unterstützt die italienischen Bemühungen mit einer Online-Informationskampagne, die die Identifizierung aller potentiellen Antragsteller erleichtern soll.

Rechtliche Verpflichtung der Mitgliedsstaaten

Es ist unabdingbar, dass die Mitgliedstaaten in dieser letzten Phase die Umverteilung beschleunigen und genügend Plätze für Asylbewerber – auch für solche, die noch bis zum 26. September eintreffen – anbieten. In jedem Fall dauert die rechtliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Umverteilung noch über den September hinaus an: Die Umsiedlungsbeschlüsse des Rates gelten für alle bis zum 26. September 2017 in Griechenland oder Italien ankommenden Personen, wobei die in Frage kommenden Antragsteller innerhalb eines angemessenen Zeitraums danach umverteilt werden müssen.

Deutschland kündigt Beschleunigung der Umverteilung an

Einige Mitgliedstaaten haben ihre Umverteilungspflichten nahezu vollumfänglich erfüllt: Malta, Lettland und Norwegen, das als assoziierter Schengen-Staat freiwillig an der Umverteilung mitwirkt, haben ihr Kontingent von Asylbewerbern aus Griechenland erfüllt, und Schweden, das erst im Juni mit der Umverteilung begonnen hat, wird bald 60 Prozent seines Kontingents erreicht haben. Die Kommission begrüßt auch die vor kurzem angekündigte Aufstockung der von Spanien angebotenen Plätze sowie die Ankündigung Deutschlands, die Umverteilung zu beschleunigen.

Fortschritte bei der Neuansiedlung

Bei der Neuansiedlung sind weiterhin insgesamt Fortschritte zu verzeichnen: Nahezu drei Viertel (17.179) der 22.504 im Juli 2015 vereinbarten Neuansiedlungen wurden bereits durchgeführt. Da mehrere Staaten mit großen Kontingenten ihre Neuansiedlungsverpflichtungen gemäß den Schlussfolgerungen von 2015 erfüllt oder fast erfüllt haben, liegt das Hauptaugenmerk nun auf Neuansiedlungen auf der Grundlage der EU-Türkei-Erklärung. Allerdings verläuft die Neuansiedlung nach dieser Regelung sehr uneinheitlich. Einige Mitgliedstaaten haben bislang überhaupt noch keine Flüchtlinge neu angesiedelt.

Zahl der Neuansiedlungen aus der Türkei steigt

Die Zahl der Neuansiedlungen aus der Türkei nimmt stetig zu. Seit dem 14. Juni wurden weitere 1.552 syrische Flüchtlinge aus der Türkei in EU-Mitgliedstaaten neu angesiedelt. Die Gesamtzahl der Neuansiedlungen aus der Türkei im Rahmen der Erklärung liegt jetzt bei 7.806. Gleichzeitig werden die Verhandlungen zwischen den beteiligten Staaten und der Türkei über Standardverfahren für die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen mit dem Ziel einer möglichst baldigen Einigung fortgesetzt.

EU-Kommission unterstützt Neuansiedlungen finanziell

Am 4. Juli hat die Kommission die Mitgliedstaaten aufgerufen, für 2018 neue Neuansiedlungsplätze anzubieten. Die Kommission wird diese Neuansiedlungen finanziell unterstützen. Dieser Aufruf soll dazu beitragen, die Zeit zwischen den laufenden Neuansiedlungsprogrammen und der Annahme des neuen von der Kommission vorgeschlagenen Neuansiedlungsrahmens, der derzeit vom Gesetzgeber erörtert wird, zu überbrücken. Im Einklang mit dem Aktionsplan zur Unterstützung Italiens sollen der Migrationsdruck auf Libyen abgebaut, Menschenleben gerettet und Alternativen zur gefährlichen irregulären Migration aufgezeigt werden.

Vor diesem Hintergrund werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, bei neuen Neuansiedlungszusagen zunächst internationalen Schutz suchende Personen aus Libyen, Ägypten, Niger, Äthiopien und Sudan zu berücksichtigen. Die Kommission stellt für Neuansiedlungsmaßnahmen im Jahr 2018 Mittel in Höhe von 377,5 Mio. Euro zur Verfügung. Damit sollen mindestens 37.750 Schutzsuchende neu angesiedelt werden (10.000 Euro/Person).

Hintergrund

In zwei Ratsbeschlüssen vom September 2015 über eine befristete Ortsverteilungsregelung verpflichteten sich die Mitgliedstaaten, Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz aus Italien und Griechenland innerhalb der EU umzuverteilen. Am 8. Juni 2015 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine europäische Neuansiedlungsregelung an; auf dieser Basis vereinbarten die Mitgliedstaaten am 20. Juli 2015, 22 504 Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, in Europa neu anzusiedeln.

In der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 wurde vereinbart, dass für jeden von den griechischen Inseln in die Türkei rückgeführten Syrer ein anderer Syrer aus der Türkei in der EU neu angesiedelt wird. Dieser Grundsatz gilt seit dem 4. April 2016. Vorrang haben jene Migranten, die vorher noch nicht irregulär in die EU eingereist sind und dies auch nicht versucht haben.

Am 13. Juli 2016 hatte die Kommission einen dauerhaften EU-Neuansiedlungsrahmen vorgelegt, mit dem eine Reihe gemeinsamer Standardverfahren für die Auswahl der Neuansiedlungskandidaten und ein gemeinsamer Schutzstatus festgelegt werden, um die europäischen Neuansiedlungsbemühungen künftig zu straffen.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 26.07.2017

Back to Top