Europa

Reform des Europäischen Asylsystems: Kommission legt letzten Teil ihrer Vorschläge vor

Mit dem Ziel, eine wirksamere, fairere und humanere Asylpolitik zu schaffen, die nicht nur in normalen Zeiten, sondern auch bei hohem Migrationsdruck funktioniert, hat die Europäische Kommission nun den letzten Teil ihrer Vorschläge für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorgelegt.

13.07.2016

Zum heutigen Vorschlagspaket der Kommission zählen ein einheitliches Verfahren zur Gewährung internationalen Schutzes, einheitliche Normen zum Schutz und zur Wahrung der Rechte von Schutzbedürftigen und die weitere Angleichung der Aufnahmebedingungen in der EU. Diese Vorschläge werden dazu führen, dass das Asylverfahren und die Beschlussfassung einfacher und schneller vonstatten gehen, Asylbewerber von Sekundärbewegungen abgehalten und die Integrationsaussichten der Menschen, die Anspruch auf internationalen Schutz haben, verbessert werden.

Den Gesetzgebungsvorschlägen war ein erstes Vorschlagspaket vorausgegangen, das die Kommission am 4. Mai angenommen hatte, um das Gemeinsame Europäische Asylsystem entsprechend den in der europäischen Migrationsagenda und der Mitteilung der Kommission vom 6. April skizzierten Grundsätzen zu reformieren. Sie bezwecken ein solides, kohärentes und integriertes europäisches Asylsystem auf der Grundlage gemeinsamer, harmonisierter Regeln, die mit den Schutznormen der Genfer Konvention und den Grundrechtekatalogen im Einklang stehen.

Die Kommission schlägt vor, die Asylverfahrensrichtlinie durch eine Verordnung zu ersetzen, mit der ein völlig vereinheitlichtes gemeinsames EU-Verfahren zur Beurteilung von Anträgen auf internationalen Schutz eingeführt wird. Damit sollen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei den Anerkennungsquoten eingeebnet, Sekundärbewegungen verhindert und gemeinsame, wirkungsvolle Verfahrensgarantien für Asylbewerber gewährleistet werden.

Asylbewerber sollten einheitliche Schutzrechte genießen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat der Antrag gestellt wurde. Der Schutz sollte so lange wie notwendig gewährt werden. Um die Schutznormen in der EU zu harmonisieren und Sekundärbewegungen sowie das Asylshopping einzudämmen, schlägt die Kommission vor, die bestehende Anerkennungsrichtlinie durch eine neue Verordnung zu ersetzen. Damit sollen zum Beispiel mehr Integrationsanreize geschaffen werden.

Schließlich schlägt die Kommission eine Reform der Richtlinie über die Aufnahmebedingungen vor, damit Asylbewerber in der gesamten EU einheitliche, menschenwürdige Aufnahmebedingungen vorfinden, um Sekundärbewegungen vorzubeugen. Bestandteil dieser Reform sind zu Beispiel besondere gemeinsame Schutzvorkehrungen für Asylbewerber mit besonderen Bedürfnissen und für unbegleitete Minderjährige, denen spätestens fünf Tage nach Antragstellung ein Vormund zugewiesen werden sollte.

Weitere Informationen

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Quelle: Europäische Kommission vom 13.07.2016.

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