Kinderrechte

Rat einigt sich auf Europäische Garantie für Kinder

Die Staatenkammer der Europäischen Union hat eine Empfehlung der Kommission zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder angenommen. Die Garantie setzt einen weiteren Teil der europäischen Säule sozialer Rechte um. Mit ihrer Verabschiedung im Rat ergeht nun der konkrete Auftrag an die Mitgliedstaaten, Pläne für die Umsetzung zu entwickeln.

25.06.2021

Die Europäische Garantie für Kinder ist das erste politische Instrument auf EU-Ebene zur Bekämpfung von Benachteiligung und Ausgrenzung in der Kindheit, die häufig zu Benachteiligung im Erwachsenenalter führen. Durch die Garantie für Kinder wird Grundsatz 11 der europäischen Säule sozialer Rechte (Betreuung und Unterstützung von Kindern) in die Praxis umgesetzt. Die Säule ist die Strategie der EU für den Aufbau eines gerechten und integrativen sozialen Europas.

Ziel der nun verabschiedeten Empfehlung ist es, soziale Ausgrenzung bedürftiger Kinder zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird, und dadurch auch einen Beitrag zum Schutz der Kinderrechte durch die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung von Chancengleichheit zu leisten.

Insbesondere wird den Mitgliedstaaten empfohlen, einen effektiven und kostenlosen Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, zu Bildungsangeboten und schulbezogenen Aktivitäten, zu mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag, zu Gesundheitsversorgung sowie einen effektiven Zugang zu gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum zu garantieren. Fast 18 Millionen Kinder in der EU sind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, und die COVID-19-Krise dürfte die bestehenden Ungleichheiten verschärfen.

„Unsere Kinder sind unsere Zukunft. Im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte wurde das ehrgeizige Ziel festgelegt, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Kinder bis 2030 um fünf Millionen zu senken. Dies wurde auf dem Sozialgipfel in Porto bekräftigt. Die Europäische Garantie für Kinder ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen. Wir müssen koordiniert handeln, um sicherzustellen, dass wir Benachteiligungen und Ausgrenzung bereits in den ersten Lebensjahren unserer Kinder bekämpfen, damit sie als Erwachsene eine bessere Zukunft haben.“
Ana Mendes Godinho, portugiesische Ministerin für Beschäftigung, Solidarität und soziale Sicherheit

Konkrete Maßnahmen

In der Empfehlung werden eine Reihe von Maßnahmen für die Mitgliedstaaten vorgeschlagen, darunter:

  • Schaffung eines politischen Rahmens zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung von Kindern
  • Ermittlung und Beseitigung finanzieller und nichtfinanzieller Hindernisse für die Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, Bildungsangeboten und schulbezogenen Aktivitäten
  • Bereitstellung von mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag
  • Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien, einschließlich digitaler Lehrmittel, Bücher, Uniformen und anderer benötigter Kleidung
  • Bereitstellung von Transport zu Einrichtungen der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung und anderen Bildungseinrichtungen
  • Gewährleistung eines gleichberechtigten und inklusiven Zugangs zu schulbezogenen Aktivitäten, einschließlich der Teilnahme an Schulreisen sowie Sport-, Freizeit- und kulturellen Aktivitäten
  • Einführung zugänglicher Programme zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention für bedürftige Kinder und ihre Familien
  • Gewährleistung eines vorrangigen und rechtzeitigen Zugangs zu Sozialwohnungen oder Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung für bedürftige Kinder und ihre Familien

Weiteres Vorgehen

In der Empfehlung ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten eine/-n nationale/-n Koordinator/-in für die Garantie für Kinder benennen, der oder die innerhalb von neun Monaten nach Annahme der Empfehlung einen Aktionsplan für den Zeitraum bis 2030 koordiniert und der Kommission vorlegt. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission alle zwei Jahre über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlung Bericht erstatten.

Österreich berichtet, dass die EU-Arbeits- und Sozialminister sich in diesem Thema einig waren. Arbeits- und Sozialminister Kocher betonte die Wichtigkeit der Garantie. Sein Land werde dem Aufruf folgen: 

„Ziel der gemeinsamen Erklärung ist es, bis zum Jahr 2030 die Zahl der von Armut und Ausgrenzung betroffenen Kinder um 5 Millionen zu reduzieren. Dieses Vorhaben ist notwendig und wichtig, denn kein Kind soll zurückgelassen werden. Wir haben uns als Bundesregierung daher auch im Regierungsprogramm die Aufgabe gesetzt, die dafür passenden Rahmenbedingungen in Bezug auf die Betreuung, Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben und die Bekämpfung von Kinderarmut zu schaffen.“

Die Europäische Kommission hat die Aufgabe, die Fortschritte zu überprüfen und dem Rat fünf Jahre nach Annahme der Empfehlung Bericht zu erstatten.

Quellen: Rat der Europäischen Union und Österreichisches Bundesministerium für Arbeit vom 14.06.2021

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