Erasmus+

Programmleitfaden für 2021 veröffentlicht

Der Erasmus+-Leitfaden bietet regelmäßig aktualisiert alle Informationen zum Förderprogramm. Sowohl Organisationen als auch Einzelpersonen bietet er Informationen über die Spannbreite der Angebote im Programm und die Teilnahmebedingungen.

27.03.2021

Der Erasmus+-Programmleitfaden enthält wesentliche Informationen über Erasmus+. Teilnehmer und teilnehmende Organisationen finden dort detaillierte Informationen über alle Angebote, die durch Erasmus+ unterstützt werden. Der Programmleitfaden 2021 ist als PDF-Dokument sowie online in einem nutzerfreundlichen Format verfügbar, was die Suche nach Informationen erheblich vereinfacht.

Worum geht es?

Der Programmleitfaden für Erasmus+ (Version 1 vom 25.03.2021) ist fester Bestandteil der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Erasmus+ 2021 vom 25.03.2021. Organisationen und Einrichtungen, die im Rahmen dieser Aufforderung finanzielle Unterstützung beantragen, müssen die in diesem Leitfaden erläuterten Teilnahme- und Finanzierungsbedingungen erfüllen.

Das Dokument umfasst Informationen zu:

  • den Schwerpunkten des Programms,
  • den unterstützten Maßnahmen,
  • den für verschiedene Maßnahmen verfügbaren Mitteln,
  • den genauen Teilnahmebedingungen.

Der Leitfaden ist in der verbindlichen englischen Fassung verfügbar und wird zurzeit in alle EU-Sprachen übersetzt. Die verschiedenen Sprachversionen werden auf der Erasmus+-Website veröffentlicht.

Antragstellung

Organisationen können ihre Anträge online bei der nationalen Agentur im jeweiligen Land (für die Bundesrepublik Deutschland Jugend für Europa), via die Erasmus+-Formularwebsite oder bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) einreichen. Die Online-Antragsformulare für 2021 und damit verbundene Dokumente sind derzeit in Arbeit und werden zu gegebener Zeit je nach Maßnahme auf den Websites der nationalen Agenturen oder der EACEA.

Für Maßnahmen, die von der EACEA verwaltet werden, werden die relevanten Dokumente pro Maßnahme am 14.04.2021 auf dem Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten veröffentlicht und zur Einreichung freigegeben.

Einzelpersonen, die einen Antrag stellen möchten, wenden sich an ihre Organisation, Institution oder Bildungseinrichtung.

Weitere Informationen

Für mehr Informationen können sich Organisationen an ihre nationale Agentur, ihr nationales Büro oder an die EACEA in Brüssel wenden.

Quelle: Europäische Kommission vom 25.03.2021

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