Europa

Österreich: Bezug von Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern

Krisenpflegeeltern in Österreich kümmern sich kurzfristig und zeitlich begrenzt um gefährdete Kinder. Da sie bei einer Betreuung unter 91 Tagen nicht als Pflegeeltern gelten, erhalten sie bislang kein Kinderbetreuungsgeld. Deshalb wird derzeit wird eine verfassungsrechtlich konforme Lösung zum Bezug von Kinderbetreuungsgeld unter 91 Tagen geprüft.

25.07.2019

„Kriseneltern leisten eine wichtige und wertvolle Arbeit. Deren Leistungen und Engagement müssen wir anerkennen und wertschätzen“, sagte heute Familienministerin Ines Stilling.

Anspruch derzeit nur bei längerer Betreuung

Nach den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes, wonach Krisenpflegepersonen keine Pflegeeltern sind, weil aufgrund der Kurzfristigkeit der Kindesbetreuung keine Eltern-Kind-ähnliche Beziehung besteht, konnte Krisenpflegepersonen kein Kinderbetreuungsgeld mehr gewährt werden. Durch die kürzlich erfolgte Gesetzesänderung wurden Krisenpflegepersonen anderen Eltern gleichgestellt. Sofern Krisenpflegeeltern ein Kind länger als 91 Tage in Betreuung haben, besteht ab dem 1. Tag Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.

Unterstützungsmöglichkeiten bei kürzeren Betreuungszeiten

Mit den Familiensprecherinnen und Familiensprechern der Parlamentsparteien (die Vertreterin der FPÖ war bei dieser Aussprache krankheitsbedingt entschuldigt) ist vereinbart, diesbezüglich eine verfassungsrechtlich konforme Lösung für die Fälle einer Betreuung unter 91 Tagen prüfen zu lassen. Die Fachexpertinnen und Fachexperten würden nun klären, ob die Voraussetzung für einen Bezug von Kinderbetreuungsgeld von mindestens 91 Tagen in dauerhafter Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Kind erfüllt sein müssen, ob und welche Möglichkeiten es für einen gleichzeitigen Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch leibliche Eltern und Krisenpflegeeltern gebe und welche möglichen Auswirkungen dies auf andere Betreuungsverhältnisse haben könnte.

Hintergrund

Maßnahmen betreffend Krisenpflegewesen sind entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenz auf Landesebene zu treffen. Hinsichtlich der unterschiedlichen landesgesetzlichen Regelungen, die je nach Bundesland unterschiedlich hohe Krisenpflegegelder vorsehen, scheint eine Harmonisierung der österreichweiten Landesleistungen sinnvoll, damit Krisenpflege in jedem Bundesland gleich hoch anerkannt und abgegolten werde, so die Bundesministerin abschließend.

Quelle: Bundeskanzleramt Österreich vom 23.07.2019

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