Europa
„No-deal“-Brexit: Notmaßnahmen für den Fall eines Brexit ohne Abkommen
Damit Bürger und Unternehmen möglichst wenig unter einem „harten“ Brexit leiden müssen, hat das Europäische Parlament Sondermaßnahmen für verschiedene Bereiche gebilligt. Dies betrifft auch den Reise- und Luftverkehr und das Programm Erasmus+. Zuletzt hatte ein EU-Gipfel am 21. März 2019 einen Aufschub des Austritts bis mindestens zum 12. April beschlossen. Damit wurde ein ungeordneter Austritt zum ursprünglich geplanten Termin am 29. März vermieden.
20.03.2019
Das Europäische Parlament hat am 13.03.2019 Sondermaßnahmen für verschiedene Bereiche gebilligt. Es geht dabei um Notfallregelungen in den Bereichen Reise, Luft- und Straßenverkehr, Erasmus, soziale Sicherheit und Fischerei. Diese Maßnahmen hatte die EU-Kommission auf Ersuchen des Parlaments und des Rates vorgeschlagen, um die Auswirkungen eines Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU ohne Abkommen abzumildern.
Rechtliche Garantien für Erasmus-Teilnehmende
Zu diesen Regelungen gehören rechtliche Garantien für derzeitige Erasmus-Studenten und ‑Lehrer im oder aus dem Vereinigten Königreich, um ihre laufenden Stipendien im Ausland abzuschließen, die weitere Finanzierung von EU-Programmen zum Aufbau konfessions- und grenzübergreifender Beziehungen in Irland und Nordirland sowie Bestimmungen zur Aufrechterhaltung grundlegender Dienste im Luft-, Reisebus- und Güterkraftverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Zudem sollen Fischereifahrzeuge der EU und des Vereinigten Königreichs vorübergehend weiterhin in den Gewässern der EU und des Vereinigten Königreichs fischen dürfen.
Notfallmaßnahmen auf Basis von Gegenseitigkeit
Notfallmaßnahmen bringen nicht die Vorteile einer Mitgliedschaft oder einer Übergangszeit. Sie sind zeitlich befristet, von beschränkter Tragweite und werden einseitig von der EU erlassen, unter der Bedingung, dass das Vereinigte Königreich ähnliche Maßnahmen ergreift (Gegenseitigkeit).
Zu den Gesetzgebungsmaßnahmen, die am 13.03.2019 mit Blick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gebilligt wurden, gehören unter anderem:
- Fortsetzung der Programme für die territoriale Zusammenarbeit PEACE IV (Irland-Vereinigtes Königreich) und Vereinigtes Königreich-Irland (Irland-Nordirland-Schottland)
- Fortführung der laufenden im Rahmen des Programms Erasmus+ durchgeführten Lernmobilitätsaktivitäten
- Notfallmaßnahmen im Bereich der Koordinierung der sozialen Sicherheit
- Übergangsregelungen zur Gewährleistung der Fortsetzung von Verkehrsdienstleistungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, so dass britische Reisebus- und Güterkraftverkehrsdienste weiter operieren können, solange das Vereinigte Königreich EU-Dienstleistern gleichwertigen Zugang gewährt
- Gewährleistung der grundlegenden Konnektivität im Luftverkehr;
- Erteilung einer allgemeinen Ausfuhrgenehmigung der Union für die Ausfuhr bestimmter Güter mit doppeltem Verwendungszweck aus der Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 391/2009, über EU-Rechtsvorschriften für den Seeverkehr (Dienstleistungen für die Überprüfung von Schiffen), Abstimmung Mittwoch, 17:00 Uhr
- Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 über die Neuausrichtung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes zur Gewährleistung neuer Seeverbindungen zwischen Irland und anderen EU-Ländern und zur Kontinuität der Infrastrukturfinanzierung, Abstimmung Mittwoch, 17:00 Uhr, und
- Fangerlaubnis für EU-Fischereifahrzeuge in britischen Gewässern und Fangtätigkeiten britischer Fischereifahrzeuge in EU-Gewässern
Weiterführende Informationen
Ein EU-Gipfel hat am 21. März eine Verschiebung des Austritts beschlossen und damit einen ungeordneten Austritt zum ursprünglich vorgesehen Termin am 29. März 2019 zunächst abgewendet. Der neue Kompromiss sieht einen Aufschub bis mindestens zum 12. April vor. Wenn das britische Parlament das Austrittsabkommen noch zustimmt, kann der Austritt bis zum 22. Mai geregelt erfolgen. Die EU-Kommission teilte am 25. März mit, dass die Vorbereitungen für ein mögliches „No-Deal“-Szenario abgeschlossen seien.
Zu den Konsequenzen des Brexit auf das Jugendkapitel Erasmus+ Jugend in Aktion informiert die nationale Agentur JUGEND für Europa und beleuchtet insbesondere die Auswirkungen auf betroffene Träger.
Die Bundesregierung hat Vorsorge im Bereich Bildung und Forschung getroffen und weist auf die EU-Regelungen zu den Übergangsfinanzierungen von Erasmus+ und nationale Regelungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hin.
Weiterführende Informationen zu den Notmaßnahmen vom 13.03.2019 finden sich beim Europäischen Parlament.
Quelle: Europäisches Parlament vom 13.03.2019 mit redaktionellen Ergänzungen vom 20. und 26.03.2019
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