EU-Kindergarantie
Kinderarmut stellt großes Problem in Europa dar
Die niedersächsische Ministerin für Jugend und Familie, Daniela Behrens, und die Ministerin für Europaangelegenheiten, Birgit Honé, begrüßen die am 24. März von der Europäischen Kommission vorgestellte europäische Kindergarantie. Sie stellt einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut dar.
09.04.2021
„Das hohe Ausmaß an Kinderarmut ist ein großes Problem für alle EU-Mitgliedstaaten und muss daher auch europäisch beantwortet werden“, betonte Ministerin Honé. Mehr als jedes fünfte Kind ist in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Die Coronakrise hat dieses Problem noch einmal verschärft. „Armut in Kindheitsjahren setzt sich oft das ganze Leben fort. Daher muss der Teufelskreis der Benachteiligung früh durchbrochen werden, in dem gezielt Maßnahmen für Chancengleichheit und Zugang zur Grundversorgung ergriffen werden“, stellte Ministerin Behrens fest.
Dass die Strategie die Mitgliedstaaten auffordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Grundrechte der Kinder gewahrt bleiben, sei dabei der richtige Weg. „Dinge wie eine warme Mahlzeit am Tag, Gesundheitsversorgung, angemessener Wohnraum oder die Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen oder Angehörigen von Minderheiten sollten eigentlich selbstverständlich sein in Europa. Leider sind sie es nach wie vor nicht, selbst in Deutschland“, bedauert Ministerin Honé.
Nun liegt es besonders am Europäischen Rat, den Kommissionsvorschlag anzunehmen ohne ihn zu verwässern und ambitionierte nationale Aktionspläne zu erstellen, um die Ziele zu erreichen.
Für zahnlose und unambitionierte Maßnahmen hätten die Menschen in Europa kein Verständnis, zumal Kinder und Jugendliche mit am stärksten unter den Folgen der Coronapandemie leiden.
„Wir fordern die Bundesregierung daher auf, hier eine starke Stimme für die Interessen der Kinder auf europäischer Ebene zu sein“, so die Ministerinnen. Sie kündigen an, dass sich das Land mit eigenen Vorschlägen und Forderungen in den Prozess mit einbringen werde. Beispielhaft kann hier die Einführung einer Kindergrundsicherung genannt werden, die Niedersachsen gemeinsam mit den anderen Bundesländern im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordert.
Zum Hintergrund
Die Kommission hat seit längerem die Vorlage einer Europäischen Kindergarantie angekündigt, um gezielt Maßnahmen gegen Kinderarmut zu ergreifen. Aufgrund der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten bei Sozialfragen konnte sie aber kein verbindliches Recht setzen, sondern die Mitgliedstaaten nur auffordern aktiv zu werden. Hierzu sollen nationale Aktionspläne erstellt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen wird dann im Rahmen des sogenannten Europäischen Semesters jährlich kontrolliert.
Die Kommission hat auch ihre erste umfassende EU-Kinderrechtsstrategie vorgelegt. Diese Strategie zielt im Wesentlichen darauf ab, die Beteiligung von Kindern an Entscheidungsprozessen auf EU-Ebene, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu fördern. Insbesondere beabsichtigt die Kommission zur Stärkung des Rechts der Kinder auf Gewaltfreiheit Rechtsvorschriften vorzuschlagen, um geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt zu bekämpfen. Ferner soll unter anderem das Recht von Kindern auf eine kindgerechte Justiz gefördert werden. Die Ministerinnen begrüßen auch diesen Vorschlag der Kommission ausdrücklich.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 25.03.2021
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