Jugendpolitik
Jugendpolitische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine wiederbeleben
1993 vereinbarten Deutschland und die Ukraine die Zusammenarbeit im jugendpolitischen Bereich. Zum 25. Jahrestag der Unterzeichnung riefen der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) und der Nationale Jugendrat der Ukraine (NYCU) dazu auf, die jugendpolitische Zusammearbeit beider Länder zu stärken, sodass ein nachhaltiger und langfristiger Rahmen für politische Unterstützung im Jugendbereich geschaffen wird.
31.08.2018
Am 27. August 1993 unterzeichneten die damalige Bundesministerin für Jugend und Frauen, Dr. Angela Merkel, und der Minister für Jugend und Sport der Ukraine, Valeriy Borzov, eine Vereinbarung über die jugendpolitische Zusammenarbeit der beiden Länder in Kiew. Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) und der Nationale Jugendrat der Ukraine (NYCU) nehmen den 25. Jahrestag der Unterzeichnung zum Anlass, die Regierungen beider Staaten zu einer Vertiefung der jugendpolitischen Zusammenarbeit aufzurufen.
Nachhaltige politische Unterstützung im Jugendbereich
Beide Länder waren davon überzeugt, dass die Jugend einen bedeutenden Beitrag zum Aufbau eines neuen Europas des gegenseitigen Verständnisses und der Zusammenarbeit leisten kann. Das Ziel der Vereinbarung bestand darin, die bilaterale Zusammenarbeit im Jugendbereich zu stärken und das Kennenlernen von Jugendlichen beider Länder zu fördern.
Leider wurden diese Hoffnungen von 1993 nicht erfüllt. Die Kooperation in der Jugendpolitik stagniert. Zwar bieten verschiedene Strukturen finanzielle Unterstützung für den deutsch-ukrainischen Jugendaustausch an, dabei handelt es sich jedoch meist nur um kurzfristige Projektfinanzierung. Es mangelt an einem nachhaltigen und langfristigen Rahmen für politische Unterstützung im Jugendbereich.
Mögliche Schwerpunkte zukünftiger Zusammenarbeit
Dabei bietet die Vereinbarung aus dem Jahr 1993 Möglichkeiten zur Schaffung eines solchen Rahmens. Er muss jetzt umgesetzt werden. Der Schwerpunkt sollte dabei auf folgenden Punkten liegen:
- regelmäßige Treffen der für Jugend zuständigen Ministerien beider Länder
- Unterstützung der beiden nationalen Jugendringe in ihren Bemühungen, die Vernetzung im bilateralen sowie europäischen Kontext zu erweitern und die Zusammenarbeit zu vertiefen
- eine regelmäßige finanzielle Unterstützung für bilateralen Jugendaustausch, für die Weiterentwicklung der Jugendpolitik sowie für Aktivitäten der Jugendarbeit beider Länder
- finanzielle Unterstützung der Strukturen von Jugendorganisationen, um sie in ihrer Arbeit für eine demokratische und pluralistische Zivilgesellschaft zu stärken.
Der DBJR und NYCU arbeiten vertrauensvoll sowohl bilateral als auch gemeinsam mit weiteren Partnerjugendringen, wie dem Polnischen Jugendring PROM sowie nationalen Jugendringen der Östlichen Partnerschaft der EU, zusammen. Viele dieser Partner sind Mitglied im Europäischen Jugendforum (YFJ). NYCU hat den Kandidatenstatus des YFJ erreicht und ist jetzt auf dem Weg, ein Vollmitglied zu werden. In den Jahren 2016 und 2017 wurde die Gründung von regionalen Jugendringen in der Ukraine (regionale Zweige des Nationalen Jugendrats der Ukraine) im Rahmen eines gemeinsamen Projekts zwischen NYCU und DBJR durch das Auswärtige Amt aus Mitteln der Östlichen Partnerschaft finanziell unterstützt.
Zusammenarbeit wiederbeleben
NYCU und der DBJR rufen beide Regierungen und die für Jugend zuständigen Ministerien dazu auf, die Initiative zu ergreifen und die enge Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern im Bereich Jugendpolitik, Jugendarbeit und Jugendaustausch wiederzubeleben: „Wir sind fest davon überzeugt, dass wir jetzt in die Jugend investieren müssen, um eine offene, inklusive, demokratische, pluralistische und friedliche Gesellschaft zu erhalten.“
Kiew und Berlin am 27. August.
Andriy Kolobov (Vorsitzender des Ukrainischen Jugendrats)
Lisi Maier (Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings)
Quelle: Deutscher Bundesjugendring
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