Europa

Integration von Flüchtlingen: Kommission bringt Integrationsinitiative für Arbeitgeber auf den Weg

Die EU-Kommission hat im Rahmen des Europäischen Dialogs über Kompetenzen und Migration die Initiative "Arbeitgeber gemeinsam für Integration" gestartet. Die Initiative soll die Aktivitäten von Arbeitgebern bei der Integration von Flüchtlingen und anderen Migranten in den Arbeitsmarkt unterstützen.

29.05.2017

Dimitris Avramopoulos, EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, sagte: "Integration muss eine Erfolgsgeschichte werden. Das ist nicht nur eine soziale, sondern auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Nur bei einer erfolgreichen Integration aller Migranten in der EU bietet die Migration Chancen für alle – für die Betroffenen wie auch für die europäische Gesellschaft und Wirtschaft. Die Arbeitgeber spielen dabei eine entscheidende Rolle. Ihr Engagement ist unverzichtbar. Ich begrüße die zahlreichen Anstrengungen, die in Europa unternommen werden, und rufe weitere Arbeitgeber dazu auf, sich zu engagieren und sich der heute auf den Weg gebrachten Initiative 'Arbeitgeber gemeinsam für Integration' anzuschließen.“

Dimitris Avramopoulos und Marianne Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, stellten die Initiative in Anwesenheit von Vertretern mehrerer Unternehmen, die sich – wie z. B. IKEA, Deutsche Telekom, NCC, Accenture, Bpost, Scandic Hotels ADECCO und Microsoft – für die Förderung der Integration von Migranten einsetzen und von Vertretern der Sozial- und Wirtschaftspartner vor.

Dialog über Kompetenzen und Migration

Der Europäische Dialog über Kompetenzen und Migration wurde 2016 ins Leben gerufen, um den Austausch zwischen der Kommission und den Wirtschafts- und Sozialpartnern, insbesondere den Arbeitgebern, zum Thema Migration von Arbeitskräften zu fördern. Schwerpunktthema des zweiten Dialogtreffens heute ist die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und anderen aufenthaltsberechtigten Migranten.

Studien weisen darauf hin, dass für Personen aus Drittstaaten immer noch Hindernisse für den Zugang zum Arbeitsmarkt bestehen. Im Jahr 2016 lag die Beschäftigungsquote von Drittstaatsangehörigen 15,2 Prozentpunkte niedriger als bei Unionsbürgern. Besonders niedrig waren die Beschäftigungsquoten von Frauen aus Drittstaaten. Einwanderer aus Drittstaaten sind häufig unterbeschäftigt, auch wenn sie ein Hochschuldiplom vorweisen können.

Aktionsplan für Integration 

Aus diesem Grund hat die Kommission am 7. Juni 2016 einen Aktionsplan für die Integration von Drittstaatsangehörigen angenommen, um die Integrationsbemühungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen. Integration kann nur dann erfolgreich sein, wenn alle relevanten Akteure – EU-Organe, nationale und lokale Behörden, zivilgesellschaftliche Organisationen – ihre Aufgaben erfüllen. Im Hinblick auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt spielen die Wirtschafts- und Sozialpartner, insbesondere die Arbeitgeber, eine entscheidende Rolle. Auf nationaler Ebene gibt es bereits zahlreiche Initiativen von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Handelskammern. Daher möchte die Kommission beim zweiten Treffen im Rahmen des Europäischen Dialogs über Kompetenzen und Migration Arbeitgebern und anderen Wirtschafts- und Sozialpartnern Gelegenheit zum Austausch über ihre derzeitigen und künftigen Initiativen in diesem Bereich geben.

Im Rahmen der Initiative "Arbeitgeber gemeinsam für Integration" möchte die Kommission die Integrationsmaßnahmen konkreter Arbeitgeber sichtbar machen und auch andere Unternehmen dazu aufrufen, sich daran zu beteiligen. Ab heute können interessierte Arbeitgeber sich der Initiative auf der Website der Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission anschließen.

Agenda für Kompetenzen 

Außerdem führt die Kommission Folgemaßnahmen zur neuen europäischen Agenda für Kompetenzen durch, um mehr Transparenz hinsichtlich der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen zu schaffen, um Geringqualifizierten eine Weiterqualifizierung zu ermöglichen und um die Anerkennung von Qualifikationen zu vereinfachen. In Kürze wird ein Instrument auf den Weg gebracht werden, das für die Anerkennung von Qualifikationen von Migranten aus Drittländern eingesetzt werden soll.

Das wichtigste Instrument zur Förderung der Arbeitsmarktintegration, auch von Migranten, ist der Europäische Sozialfonds (ESF). Zudem können über den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) Mittel für vorbereitende Maßnahmen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen sollen, bereitgestellt werden. Im zweiten Halbjahr 2017 wird eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des AMIF veröffentlicht werden, um Initiativen von Arbeitgebern und Sozialpartnern zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und anderen Migranten zu unterstützen.

Weitere Informationen stehen auf der <link http: ec.europa.eu germany news external-link-new-window mit weiterführenden>Webseite der Europäischen Kommission zur Verfügung. 

Quelle: Europäische Kommission vom 23.05.2017

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