Europa

IJAB fordert: Jugendaktivitäten des Europarates ohne Budgetkürzungen fortsetzen!

Im Europarat gibt es Überlegungen, den Jugendsektor im Jahr 2021 komplett aus dem Haushalt zu streichen. Die Vielfalt der Angebote für junge Menschen würde erheblich eingeschränkt oder müsste ganz aufgegeben werden. IJAB fordert die Bundesregierung auf, sich für den Erhalt des Jugendsektors einzusetzen.

28.06.2019

Der Europarat ist für die europäische und internationale Jugendarbeit sowie für die jugendpolitische Zusammenarbeit ein unverzichtbarer Partner für qualitätsvolle und demokratische Jugendarbeit. Der „Advisory Council on Youth“ ist ein Vorbild für Jugendbeteiligung in politischen Institutionen. In diesem Gremium werden seit Jahrzehnten alle Entscheidungen von Regierungsvertreter(inne)n und jungen Menschen in Jugendangelegenheiten gemeinsam und im Konsens getroffen. Mit dem Europäischen Jugendwerk fördert der Europarat seit 1972 Projekte von Jugendorganisationen und Nichtregierungsorganisationen in Europa. Die europäischen Jugendzentren in Straßburg und Budapest eröffnen jungen Menschen darüber hinaus Angebote zur Weiterbildung für Menschenrechtsarbeit, Förderung der Rechtsstaatlichkeit und zur Teilhabe am demokratischen Leben. Mit dieser Arbeit stärkt der Europarat insbesondere Jugendorganisationen und trägt zu einer Vernetzung über die Ländergrenzen bei.

Diese hervorragende Arbeit ist aufgrund mangelnder Finanzmittel im Jahr 70 nach Gründung des Europarats extrem gefährdet. Gründe dafür sind u.a. wegfallende und ausbleibende Mitgliedsbeiträge. Aufgrund dieser Haushaltskrise legte der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, Anfang Mai 2019 einen Notfallplan vor. Dieser Plan, der von den Mitgliedstaaten noch nicht beschlossen ist, sieht u.a. vor, den Jugendsektor des Europarats im Jahr 2021 komplett aus dem Haushalt zu streichen und stattdessen durch freiwillige Leistungen einzelner Mitgliedstaaten als „Partial Agreement“ zu ersetzen. Dies hätte fatale Folgen. Statt gemeinsamer kontinuierlicher Jugendarbeit werden Aktivitäten nur noch nach Haushaltslage einzelner Länder und deren Interesse am Europarat möglich sein. Die Vielfalt der Angebote zur Weiterbildung junger Menschen einschließlich der Vermittlung europäischer Werte würde erheblich eingeschränkt oder müsste ganz aufgegeben werden. Die bewährten Institutionen müssten geschlossen und bewährte Verfahren zur Abstimmung der Zusammenarbeit aufgegeben werden.

In ihrem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode haben die Koalitionsfraktionen in der Deutschen Bundesregierung ihre Verantwortung für Frieden, Freiheit und Sicherheit im Kontext des Europarats besonders hervorgehoben: „Gerade in einer Zeit neuer Herausforderungen wollen wir, dass der Europarat Hüter und Bewahrer elementarer Grund- und Menschenrechte bleibt. Für die effiziente Bewältigung der Aufgaben benötigt er eine ausreichende finanzielle Grundlage, zu der wir beitragen wollen. Wir wirken daran mit, dass eine klare wertebasierte Arbeit des Europarats stets möglich ist. Die gleichberechtigte Mitarbeit aller Mitglieder ist langfristig unser Ziel.“ … „Die Menschenrechtsschutzmechanismen auf der Ebene der Vereinten Nationen, der Europäischen Union sowie des Europarates wollen wir konsequent stärken.“

IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. fordert deshalb die Bundesregierung und deren Vertreter/-innen im Europarat auf, sich für eine notwendige finanzielle Ausstattung des Europarats einzusetzen und auf jeden Fall für den Erhalt des Jugendsektors beim Europarat zu votieren. Die Jugendabteilung des Europarats mit ihrer wertvollen Arbeit für die Demokratie- und Menschenrechtsbildung junger Menschen darf nicht gefährdet werden.

Die IJAB-Stellungnahme (PDF 184 KB) steht auch als Download zur Verfügung,

Quelle: IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.

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