Europa

Herausforderungen für die Grundrechte: Bericht zur Anwendung der EU-Charta im Jahr 2017

Die EU-Kommission hat ihren jährlichen Bericht über die Charta der Grundrechte vorgelegt. Darin werden Initiativen der EU, wie die Unterstützung von Demokratie und Zivilgesellschaft, die Förderung sozialer Rechte, die Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus oder der Schutz von minderjährigen Geflüchteten evaluiert. Außerdem beleuchtet der Bericht aktuelle Herausforderungen.

12.06.2018

Dem Bericht zufolge war 2017 zwar ein Jahr der Herausforderungen für die Grundrechte, die bestehenden Strukturen und Instrumente zur Gewährleistung der Rechte der Charta haben sich aber in der Realität bewährt. Auch 2018 werden Maßnahmen zur Einhaltung und Förderung der Grundrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie, einschließlich zur Förderung einer freien und dynamischen Zivilgesellschaft, von zentraler Bedeutung sein.

Grundpfeiler der Europäischen Union

Der Erste Vizepräsident Frans Timmermans erklärte dazu: „In diesem Jahr begehen wir das 70-jährige Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Dies ist eine gute Gelegenheit, daran zu erinnern, dass Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit die drei Grundpfeiler der Europäischen Union sind. Unsere Grundrechtecharta ist nicht fakultativ; die EU-Institutionen müssen sie bei der Rechtsetzung, die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der EU-Vorschriften beachten. Der Gerichtshof der Europäischen Union und die nationalen Gerichte spielen bei der Wahrung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit in der gesamten Union eine wichtige Rolle.“

Achtung von Grundrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, fügte hinzu: „Wir haben im Jahr 2017 einige ermutigende Entwicklungen gesehen, z.B. bei der Bekämpfung von Rassismus und illegaler Hetze im Internet, dank des mit den sozialen Medien ausgehandelten gemeinsamen Verhaltenskodexes. Die europäische Säule sozialer Rechte war zudem ein wichtiger Schritt in Richtung auf mehr Gleichheit und zeigte, dass Europa mehr als nur ein Markt ist. Es handelt sich um eine Union der Werte, die schützt. 2017 hat uns aber auch vor große Herausforderungen gestellt, denn in Teilen der Union sind Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit der Justiz und die Arbeit der zivilgesellschaftlichen Organisationen gefährdet. Wir werden weiterhin unermüdlich für die Achtung der Grundrechte, die Rechtsstaatlichkeit und unsere demokratischen Werte in unserer Union arbeiten.“

EU-Initiativen zur Förderung der Grundrechte

Zu den wichtigsten Initiativen zur Förderung der Grundrechte im Jahr 2017 gehören:

  • Weitere Unterstützung der Demokratie und der Zivilgesellschaft: Der Bericht unterstreicht die Notwendigkeit einer verstärkten Förderung der Demokratie. 2017 wurden die Rolle der Zivilgesellschaft und die derzeitigen Herausforderungen besonders herausgestellt. Die Unterstützung für die Zivilgesellschaft erfolgt an vorrangiger Stelle im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens; am 30. Mai dieses Jahres wurde ein neuer Fonds für Justiz, Rechte und Werte angenommen.
  • Förderung der sozialen Rechte: Der Bericht zeigt einige sehr ermutigende Fortschritte auf den Gebieten der sozialen Rechte auf, unter anderem die Annahme der Europäischen Säule sozialer Rechte und ihrer Folgemaßnahmen. Angenommen wurden Initiativen zur Gewährleistung einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Menschen mit Betreuungsaufgaben. Die Kommission hat vorgeschlagen, berechenbarere und transparentere Arbeitsbedingungen insbesondere für Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsformen wie Null-Stunden-Verträgen oder Gelegenheitsbeschäftigungen zu gewährleisten.
  • Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen: Die Unterzeichnung des Übereinkommens von Istanbul durch die EU zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist ein bedeutender Schritt. Nun wird eine rasche Ratifizierung durch die EU wichtig sein. Die Kommission legte außerdem einen Aktionsplan zum Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles vor.
  • Schutz minderjähriger Migranten: In der Mitteilung über den Schutz minderjähriger Migranten wurden dringende auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten umzusetzende Maßnahmen aufgezeigt, die in die Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2017 einflossen. Die Kommission hat ein europäisches Vormundschaftsnetz zur Vereinfachung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden eingerichtet.
  • Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus – sowohl offline als auch online: Die Kommission hat ihre Zusammenarbeit mit IT-Unternehmen, nationalen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft ausgebaut, um illegale Hetze im Internet schnell zu identifizieren und vom Netz zu nehmen. Sie unterstützte die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um Durchsetzung des EU-Rechts zur Bekämpfung von Hassverbrechen und zur Gewährleistung von Schutz und Unterstützung der Opfer von hassmotivierten Straftaten und ihres Zugangs zur Justiz.
  • Verbesserung des Zugangs zu Justiz und zu wirksamen Rechtsmitteln: Im Anschluss an ihre Mitteilung „Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung“ unterstützte die Kommission die Mitgliedstaaten bei ihren Anstrengungen zur verstärkten Durchsetzung des EU-Rechts zum Nutzen der Bürger und Unternehmen. Im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester richtete die Kommission länderspezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Verbesserung ihrer Justizsysteme.

Jährliches Kolloquium über Grundrechte

Im Mittelpunkt des Berichts steht das jährliche Kolloquium über Grundrechte 2017 zum Thema „Angegriffene Rechte der Frau“. Die Kommission hat sich zu einer Reihe von Maßnahmen verpflichtet, die von der Positionierung des Themas Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter auf höchster politischer Ebene auf der Tagesordnung bis zur Finanzierung von Projekten vor Ort reichen.

Im Mittelpunkt des jährlichen Kolloquiums über Grundrechte von 2018, das am 26. und 27. November 2018 stattfinden wird, wird das Thema „Demokratie in der EU“ stehen. Die Teilnehmer werden zusammen nach Möglichkeiten zur Förderung einer freien und offenen demokratischen Beteiligung in einer Zeit niedriger Wahlbeteiligung, des zunehmenden Populismus, der Digitalisierung und der Bedrohung der Zivilgesellschaft suchen. Das Kolloquium wird Gelegenheit zur Bekräftigung einer der zentralen Werte der EU im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament bieten.

Hintergrund

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Charta der Grundrechte der Europäischen Union rechtsverbindlich. Die Bestimmungen der Charta richten sich in erster Linie an die EU-Organe und nur dann an die Mitgliedstaaten, wenn diese Unionsrecht umsetzen. Die Kommission verabschiedete eine Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta, in der sie sich verpflichtete, jährliche Berichte über sämtliche Bestimmungen der Charta zu erstellen. Der diesjährige Bericht ist der 7. dieser Art.

Die Kommission arbeitet mit den zuständigen Behörden auf nationaler, lokaler und europäischer Ebene daran, die Menschen besser über ihre Grundrechte aufzuklären und sie darüber zu informieren, wo sie Hilfe finden können, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Die Kommission stellt über das Europäische Justiz-Portal praktische Informationen über diese Rechte bereit und hat mit Bürgerbeauftragten, Gleichstellungseinrichtungen und Menschenrechtsinstitutionen einen Dialog über die Bearbeitung von Beschwerden über Grundrechtsverletzungen eingeleitet.

Quelle: Europäische Kommission vom 06.06.2018

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