Europa

Grundrechte von Flüchtlingen und Migranten an den Grenzen Europas sichern

In einer Mitteilung weisen der Europarat und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) auf die wichtigsten Prinzipien zur Sicherung der Grundrechte an den europäischen Außengrenzen hin. Die FRA untersuche derzeit, wie sich die in Reaktion auf die Pandemie getroffenen Maßnahmen auf die Grundrechte der Menschen auswirken.

31.03.2020

Der Sonderbeauftragte der Generalsekretärin des Europarates für Migration und Flüchtlinge, Drahoslav Štefánek, und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) haben eine Mitteilung (PDF, 309 KB) über die wichtigsten Prinzipien zur Sicherung der Grundrechte veröffentlicht, die an den Außengrenzen ihrer Mitgliedsstaaten gelten müssen.

Mithilfe der Mitteilung sollen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europarates bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen unterstützt werden, wenn sie Schutzmaßnahmen treffen (etwa zur Eindämmung der Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie) und sich mit Fragen im Zusammenhang mit der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Gesundheit und der nationalen Sicherheit befassen.

Die Instrumente des Europarats sind an den Grenzen einzuhalten

Die Staaten sind berechtigt, die Einreise von Menschen mit anderer Staatsbürgerschaft in ihr Hoheitsgebiet zu kontrollieren. Zwar müssen sie die Außengrenzen schützen und die öffentliche Ordnung und Gesundheit gewährleisten, doch gleichzeitig ist es ihre Pflicht, die Grundrechte der Menschen zu wahren. Diese Schutzgarantien beruhen auf dem EU-Recht und Instrumenten des Europarates, die auch an den Außengrenzen der Europäischen Union gelten, eingedenk dessen, dass die einschlägigen Instrumente des Europarates an allen Grenzen einzuhalten sind.

Das Hauptaugenmerk der Mitteilung liegt auf Fragen wie:

  1. Welche Pflichten obliegen den Mitgliedsstaaten beim Schutz der Außengrenzen?
  2. Welche Möglichkeiten sollten verfügbar sein, um übermäßiger Gewaltanwendung an den Grenzen entgegenzutreten?
  3. Welche Regeln gelten, wenn Menschen eine Grenze unrechtmäßig überqueren?
  4. Darf der Zugang zu Asyl vorübergehend ausgesetzt werden?
  5. Wie kann der Grundsatz der Nichtzurückweisung („Refoulement-Verbot“) gewahrt werden?
  6. Wie kann den am stärksten Gefährdeten geholfen werden, besonders unbegleiteten Kindern?
  7. Weiterführende Informationen sind im Handbuch zu den europarechtlichen Grundlagen im Bereich Asyl, Grenzen und Migration zu finden, das die FRA und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gemeinsam herausgegeben haben.

Gesundheitsschutz berechtigt nicht zur Missachtung von Meschenrechten

Unter Anerkennung der echten Bedrohung für Gesundheit und Leben durch die Coronavirus-Pandemie und der Pflicht der Staaten zur Sicherung der öffentlichen Gesundheit untersucht die FRA derzeit in allen EU-Mitgliedsstaaten im Eilverfahren, wie sich die in Reaktion auf die Pandemie getroffenen Maßnahmen auf die Grundrechte der Menschen auswirken. Anfang April wird die FRA einen diesbezüglichen Schwerpunktbericht („Daten kurz gefasst“) veröffentlichen.
Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT), ein Organ des Europarates, verwies unterdessen darauf, dass Schutzmaßnahmen keinesfalls zur Misshandlung von Menschen, denen die Freiheit entzogen ist, führen dürfen. Die Staaten müssen den Überwachungsorganen weiterhin den Zugang zu allen Orten, an denen Menschen die Freiheit entzogen wird, gewähren, auch zu Orten, an denen Menschen unter Quarantäne gestellt sind. Alle Überwachungsorgane sollten allerdings die gebotene Vorsicht walten lassen, um den Grundsatz der Schadensvermeidung zu wahren.

Quelle: Europarat und Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) vom 27.03.2020

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