Jugendaustausch

Förderrichtlinien und Antragsformulare für Deutsch-Griechisches Jugendwerk stehen

Zum 1. April 2021 hat das Deutsch-Griechische Jugendwerk (DGJW) in Leipzig und Thessaloniki die Arbeit aufgenommen, um Begegnungen junger Menschen zwischen Griechenland und Deutschland zu fördern. Hier werden ein kleines FAQ mit den wichtigsten Fragen sowie die neuen Förderrichtlinien und die Antragsformulare für Austausche vorgestellt.

08.04.2021

Wie funktioniert die Förderung?

Die Anträge werden gemeinsam von den Partnerorganisationen gestellt. Die Antragsfristen für dieses Jahr sind der 30. April und der 1. August 2021. Abweichend von den Förderrichtlinien können in der ersten Jahreshälfte 2021 aufgrund des Wechsels der Förderung zwischen dem Sonderprogramm des Bundesjugendministeriums und dem DGJW auch bereits begonnene, noch nicht abgeschlossene Projekte gefördert werden.

Bis wann müssen Anträge für Austausche im Jahr 2022 gestellt werden?

Die Anträge für 2022 müssen bis 1. November 2021 gestellt werden. Restmittel können im Rahmen einer zweiten Antragsfrist für das Jahr 2022 zum 1. Juli 2022 beantragt werden.

An welches Büro richte ich welchen Antrag?

Anträge für den Schulaustausch und Sport (über die zuständige Zentralstelle) stellen Sie im Büro Thessaloniki, Anträge für außerschulischen Austausch über die zuständigen Zentralstellen im Büro Leipzig.

Wie sieht es mit Kleinaktivitäten aus?

Die Förderung der „Kleinaktivitäten“ nach, auch für digitale Maßnahmen, kann formlos mit einer kurzen Beschreibung des Projekts und einem Kosten- und Finanzierungsplan ohne Antragsfristen laufend beantragt werden.

Und welche Möglichkeiten bestehen für digitale Austausche?

Für größere digitale Jugendaustauschprojekte besteht 2021 die Möglichkeit die Förderung im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung auf der Basis eines Kosten- und Finanzierungsplans zu den beiden Antragsfristen zu beantragen.

Die wichtigsten Förderkriterien

  • Die Jugendlichen sind zwischen 12 und 30 Jahren alt,
  • die Begegnung dauert mindestens 5 (bei Fachkräfteprogrammen 4) und höchstens 30 Tage,
  • die Höchstdauer von Vor- und Nachbereitungstreffen von Begleitpersonen beträgt jeweils 3 Programmtage und muss als eigenes Fachkräfteprogramm gesondert beantragt werden,
  • die Zahl der Teilnehmenden soll ausgeglichen sein und bei Jugendbegegnungen mindestens 5 je Partnerland betragen,
  • die Anzahl der Betreuer/-innen soll in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtteilnehmendenzahl stehen,
  • Ihr Projekt beruht auf dem Prinzip der Partnerschaft: Sie planen das Projekt gemeinsam mit Ihrer Partnerorganisation im Partnerland und reichen den Förderantrag gemeinsam ein,
  • die Begegnung darf keinen touristischen Charakter haben,
  • die Förderung ist ein finanzieller Zuschuss, sie deckt nicht die Gesamtkosten ihres Projekts,
  • für den Erfolg eines Projekts ist eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung sehr wichtig und wird finanziell bezuschusst.

Die ausführlichen Förderrichtlinien des Deutsch-Griechischen Jugendwerkes sind hier zu finden.
Außerdem ist das Antragsformular hier aufrufbar.

Quelle: Deutsch-Griechisches Jugendwerk vom 01.04.2021

Redaktion: Pia Kamratzki

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