Europa

Europäisches Solidaritätskorps: Einigung der EU-Jugendminister zum Rechtsrahmen

Die Europäische Kommission begrüßt die Einigung des EU-Ministerrats, der eine allgemeine Ausrichtung zum Rechtsrahmen für das Europäische Solidaritätskorps angenommen hat. Eine rechtliche Grundlage und eigene Mittel sollen, so die Kommission, für klare Regeln und eine stabile finanzielle Grundlage sorgen.

20.11.2017

Die im Rat „Bildung, Jugend, Kultur und Sport“ vereinigten Minister der EU-Staaten haben am 20.11.2017 eine Einigung bezüglich des Kommissionsvorschlags erzielt, das Europäische Solidaritätskorps mit einem eigenen Haushalt und einem eigenen Rechtsrahmen auszustatten.

EU-Kommission begrüßt Einigung der Jugendminister

Der Kommissar für Haushalt und Personal, Günther H. Oettinger, der Kommissar für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, Tibor Navracsics, und die Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, Marianne Thyssen, begrüßen die Einigung.

In ihrer gemeinsamen Erklärung heißt es:

„Wir sind sehr froh, dass der Rat heute eine allgemeine Ausrichtung zum Rechtsrahmen für das Europäische Solidaritätskorps angenommen hat.

Solidarität ist ein zentraler und grundlegender Wert der Europäischen Union. Seit letzten Dezember haben sich über 41.000 junge Menschen für das Europäische Solidaritätskorps registriert und damit ihre Bereitschaft bekundet, sich für das Gemeinwohl einzusetzen – im Rahmen einer Freiwilligentätigkeit, eines Praktikums oder eines Arbeitseinsatzes. Diese Begeisterung, die uns auf dem Weg zu einem nachhaltigeren und gerechteren Europa voranbringen wird, gilt es wertzuschätzen. Eine eigene rechtliche Grundlage und eigene Mittel für das Europäische Solidaritätskorps werden für klare Regeln und eine stabile finanzielle Grundlage sorgen. Dies wird den Solidaritätsaktionen in ganz Europa einen Schub verleihen und es uns bis 2020 ermöglichen, 100.000 Einsätze zu vermitteln.

Die heutige Einigung der Mitgliedstaaten ebnet den Weg zu einer abschließenden Einigung mit dem Europäischen Parlament. Wir danken dem maltesischen Vorsitz, der den Prozess angeschoben hat, sowie dem estnischen Vorsitz, der mit seinem Engagement und seiner intensiven Arbeit den Konsens in dieser wichtigen Angelegenheit vorbereitet hat, der nun – knapp sechs Monate nach Vorlage unseres Vorschlags – erzielt werden konnte. Jetzt hoffen wir, dass das Europäische Parlament das Dossier zügig weiterbehandeln wird.“

Nächste Schritte und Hintergrund

Sobald das Europäische Parlament seinen Bericht angenommen hat, wird der erste „Trilog“ zwischen Parlament, Rat und Kommission stattfinden.

Am 30. Mai 2017 hatte die Kommission nach einer gezielten Konsultation der Interessenträger vorgeschlagen, das Europäische Solidaritätskorps mit einer einzigen Rechtsgrundlage, einem eigenen Finanzierungsmechanismus und einem breiteren Angebot an Solidaritätsprojekten auszustatten. Damit sollen Kohärenz, Effektivität und Kostenwirksamkeit weiter erhöht werden. Seitdem war sowohl im Europäischen Parlament als auch im Rat über den Vorschlag beraten worden, um zu einer Einigung zu gelangen. In ihrer Gemeinsamen Erklärung hatten sich die EU-Organe verpflichtet, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende dieses Jahres abzuschließen.

Quelle: Europäische Kommission vom 20.11.2017

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