Europa
Europäisches Parlament stimmt EU-Urheberrechtsreform zu
Das EU-Parlament hat am 26. März für eine neue Urheberrechtsrichtlinie gestimmt, die den Bürgerinnen und Bürgern, allen kreativen Branchen, Presse, Forschern, Lehrkräften und Einrichtungen des Kulturerbes konkrete Vorteile bringen soll. In der Öffentlichkeit wurde der Entwurf kontrovers diskutiert. Das Parlament bietet ausführliche Antworten auf häufig gestellten Fragen.
27.03.2019
Der vom Europäischen Parlament angenommene Text zur Urheberrechtsreform wird in den nächsten Wochen noch förmlich vom Rat der Europäischen Union gebilligt werden müssen. Sobald er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht zu überführen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Urheberrechtsrichtlinie? Wie wird sich die Richtlinie auf gewöhnliche Nutzer auswirken? Wird die Richtlinie die Freiheit des Internets beeinträchtigen oder zu einer Zensur des Internets führen? Richten die neuen Vorschriften automatische Filter für Online-Plattformen ein? Wirkt sich die Richtlinie negativ auf Internet-Memes oder Gifs aus? Ausführliche Antworten auf diese und weitere Fragen zur Urheberrechtsreform bietet das Europäische Parlament.
EU-Kommission begrüßte die Verabschiedung der Richtlinie
Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident Andrus Ansip und die für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige Kommissarin Mariya Gabriel begrüßten die Verabschiedung: „Mit der heutigen Abstimmung wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen aller Akteure – Nutzer, Kreativschaffende, Urheber und Presse – gewährleistet, gleichzeitig werden angemessene Verpflichtungen für Online-Plattformen eingeführt.“
Die Urheberrechtsrichtlinie schütze die Meinungsfreiheit, einen Grundwert der Europäischen Union. Sie lege strenge Schutzvorkehrungen für die Nutzer fest, die deutlich machen, dass überall in Europa die Nutzung bestehender Werke für Zitate, Kritik, Rezensionen, Karikaturen und Parodien ausdrücklich erlaubt ist. Dies bedeute, dass Memes und ähnliche Parodien frei verwendet werden können. Die Interessen der Nutzer werden außerdem durch wirksame Mechanismen geschützt, sodass sie eine ungerechtfertigte Entfernung ihrer Inhalte durch die Plattformen rasch beanstanden können“, so die Kommissare.
Gleichzeitig verbessere die Richtlinie die Position der Kreativschaffenden in ihren Verhandlungen mit großen Online-Plattformen. Die neuen Vorschriften werden auch Forschungseinrichtungen, Universitäten, Schulen, Bibliotheken und Museen erlauben, mehr Online-Inhalte zu nutzen. In der Richtlinie werden neue Technologien berücksichtigt, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Forscher Text- und Datenmining in vollem Umfang nutzen können.
Nutzung von Medieninhalten im Internet
Wie Umfragen der Kommission aus dem Jahr 2016 belegen, greifen 57% der Internetnutzer über soziale Netzwerke, Informationsaggregatoren oder Suchmaschinen auf Presseartikel zu. 47% dieser Nutzer lesen auf diesen Websites bereitgestellte Auszüge, ohne diese anzuklicken. Ein ähnlicher Trend war auch in der Musik- und Filmbranche zu beobachten: 49% der Internetnutzer in der EU hören online Musik oder greifen über das Netz auf audiovisuelle Inhalte zu und 40% der 15- bis 24-Jährigen sahen mindestens einmal wöchentlich Fernsehsendungen online. Dieser Trend hat sich seitdem weiter verstärkt.
Hintergrund
Im September 2016 schlug die Europäische Kommission als Teil der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt vor, das EU-Urheberrecht zu modernisieren, damit die europäische Kultur floriert und Verbreitung findet. Die Reform des EU-Urheberrechts gehört zu den Prioritäten des Europäischen Parlaments, des Rates der EU und der Europäischen Kommission. Durch die Reform sollen die Urheberrechtsvorschriften der EU, die aus dem Jahr 2001 stammen, modernisiert werden. Damals gab es weder soziale Medien noch Videoabruf, die Museen digitalisierten ihre Kunstsammlungen noch nicht und kein Lehrer bot Online-Kurse im Netz an.
Die am 26. März erzielte Einigung ist Teil einer umfassenderen Initiative zur Anpassung des EU-Urheberrechts an das digitale Zeitalter. Im Dezember 2018 einigten sich die gesetzgebenden Organe der EU auf neue Vorschriften, damit die europäischen Fernsehsender bestimmte Sendungen leichter über Livestreams oder Nachholfernsehen online zugänglich machen können. Europäerinnen und Europäer, die in ihrem Heimatmitgliedstaat Filme, Sportübertragungen, Musik, e-Bücher oder Spiele abonniert haben, können seit dem 1. April 2018 auch auf Reisen oder bei vorübergehenden Aufenthalten in anderen EU-Ländern auf diese Inhalte zugreifen.
Quelle: Europäische Kommission und Europäisches Parlament vom 26.03.2019
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