Europa

Europäisches Parlament setzt sich für mehr barrierefreie Produkte und Dienstleistungen ein

Das Europäische Parlament hat dem Entwurf für einen „Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit“ mit großer Mehrheit zugestimmt. Er legt Bestimmungen für eine verbesserte Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen fest, wie beispielsweise Ticket-Automaten, Computer, mobile Geräte und Anwendungen sowie öffentliche Verkehrsmittel. Nun folgen Gespräche mit dem EU-Ministerrat.

15.09.2017

Wichtige Produkte und Dienstleistungen wie etwa Telefone, Kartenautomaten oder Bankdienstleistungen müssen leichter zugänglich für Menschen mit Behinderungen gemacht werden. In der EU leben mehr als 80 Millionen Menschen mit Behinderungen. Es wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2020 aufgrund der alternden Bevölkerung rund 120 Millionen Menschen in der EU mehrfache und/oder leichte Behinderungen haben werden.

Es ist wichtig, „dass Personen mit Behinderungen sowie Personen mit vorübergehenden oder dauerhaften funktionellen Einschränkungen in diese Richtlinie einbezogen werden“, wie zum Beispiel Senioren, schwangere Frauen und Reisende mit Gepäck, „um sicherzustellen, dass einem größeren Teil der Bevölkerung reale Vorteile und ein unabhängiges Leben ermöglicht werden“, so die Abgeordneten in ihrer Entschließung.

Das tägliche Leben leichter machen

Der Entwurf für einen „Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit“ legt Bestimmungen für verbesserte Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen fest. Es geht um Bank-, Fahrausweis- und Check-In-Automaten, Computer und Betriebssysteme, Telefone und TV-Geräte, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books, elektronischen Handel, und um Verkehr, einschließlich öffentlicher städtischer Verkehrsmittel wie U-Bahnen, Züge, Straßenbahnen, Busse und damit zusammenhängende Dienste.

Europäisches Parlament fügt weitere Punkte hinzu

Die Abgeordneten haben der Liste weitere Punkte hinzugefügt, wie zum Beispiel Zahlungsterminals, E-Book-Lesegeräte, Webseiten, von audiovisuellen Medien angebotene mobilgerätebasierte Dienste und Tourismus-Dienstleistungen.

Der „Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit“ legt fest, welche Dienste und Produkte leichter zugänglich gemacht werden sollen, nicht aber mittels welcher technischen Maßnahmen dies geschehen soll. Die Barrierefreiheitsanforderungen gelten auch für die bauliche Umwelt, in der die Dienstleistung erbracht wird, einschließlich der Verkehrsinfrastruktur, sofern es sich um die Errichtung neuer Infrastruktur oder um Renovierungen handelt, um deren Nutzung für Personen mit Behinderungen zu maximal zu erleichtern.

Leichteren Zugang zu Produkten und Dienstleistungen ermöglichen

Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Morten Løkkegaard, sagte: „Mehr als 80 Millionen Menschen, die mit Behinderungen leben, werden von der heutigen Entscheidung profitieren. Mein Ziel war es von Beginn an, einerseits einen leichteren Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen, und gleichzeitig darauf zu achten, dass wir Unternehmen keine neuen Lasten auferlegen. Die heutige Abstimmung zeigt, dass dies möglich ist.“

Nächste Schritte

Der Text wurde mit 537 Ja- und 12 Nein-Stimmen bei 89 Enthaltungen verabschiedet. Das heutige Votum gibt dem Verhandlungsteam des EP ein Mandat für Gespräche mit dem Ministerrat, der sich allerdings noch auf eine Position einigen muss.

Quelle: Europäisches Parlament vom 14.09.2017

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