Europa

EU vereinheitlicht Visa-Bestimmungen

Jugendverbände und Träger von Internationaler Jugendarbeit bemängeln seit langem die Praxis der Visavergabe durch die Mitgliedsstaaten der EU. Der internationale Austausch wird durch die willkürliche Ablehnung von Visa, hohe Kosten und lange Bearbeitungszeiten erschwert. Das Europäische Parlament und der Europarat haben nun mit einer neuen Verordnung - dem "Visa-Kodex" - wenigstens eine Vereinheitlichung innerhalb der Schengen-Staaten herbeigeführt. Dabei gelten finanzielle Vegünstigungen für Non-Profit-Organisationen. Ab 5. April 2011 kann sogar gegen Mitgliedsstaaten geklagt werden, wenn ein Visum abgelehnt wurde.

01.09.2010

Um sicherzustellen, dass in den Mitgliedstaaten ähnliche Bearbeitungszeiten gelten, führt der Visa-Kodex Fristen von maximal 2 Wochen für die Erlangung eines Termins zur Einreichung eines Visumantrags und eine maximale Bearbeitungsdauer von 15 Kalendertagen ein.

Seit 5. April 2010 zahlen Kinder von 6-12 Jahren eine Visumgebühr von 35 EUR, die allgemeine Gebühr beträgt 60 EUR. Vertreter von Non-Profit-Organisationen im Alter von 25 Jahren oder weniger, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Bildungsveranstaltungen, die von Non-Profit-Organisationen organisiert werden, teilnehmen, sind von der Zahlung der Visumgebühr befreit. Die Mitgliedsstaaten können weitere Gruppen von der Visumgebür befreien, sollen dies aber auf regionaler Ebene harmionisieren.
Wenn ein Antragsteller Gründe für häufige Reisen nachweisen kann und seine Integrität dem entsprechenden Konsulat bekannt ist, kann ein Visum für mehrere Reisen ausgestellt werden.

Momentan gibt es keine europäischen Regeln für die Verweigerung eines Visums. Es besteht auch kein Recht auf Berufung gegen eine negativen Entscheidungen. Ab 5 April 2011, wird sich dies ändern. Der Visa-Kodex (parallel mit dem Schengener Grenzkodex) enthält eine Liste von standardisierten Gründen für eine Ablehnung. Gegen die Ablehnung können Rechtsmittel eingelegt werden.

Der "Visa-Kodex" erstreckt sich jedoch lediglich auf die Arbeit der Konsulate. Diese verlangen weiterhin einen Nachweis über ausreichende finanzielle Sicherheiten eines Einladenden. Dies beinhaltet beispielsweise ausreichenden Raum für die Unterbringung, Übernahme der Kosten einer möglichen Abschiebung oder Gewährleistung der Versorgung im Krankeitsfall. Der Umgang der kommunalen Meldebehörden mit dem Nachweis dieser Sicherheiten ist sehr unterschiedlich. Während einer Kommune eine Unterschrift als Sicherheit reicht, verlangen andere zahlreiche Einzelnachweise mit entsprechenden Beglaubigungen.

>> weitere Informationen zum Visa-Kodex

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