Europa

EU unterstützt Flüchtlinge in der Türkei mit weiteren 700 Mio. Euro

Die Türkei beherbergt mit über 3,4 Millionen Menschen die größte Flüchtlingsbevölkerung der Welt. Die EU-Kommission kündigte nun die Unterstützung zweier humanitärer Projekte für Flüchtlinge in der Türkei an. Die Projekte des Welternährungsprogramms und der UNICEF ermöglichen Flüchtlingskindern den Schulbesuch und stellen Geflüchteten spezielle Guthabenkarten zur Verfügung, um Lebensmittel zu kaufen.

12.12.2017

Die EU-Kommission hat am 11. Dezember 2017 zusätzliche humanitäre Hilfe für zwei große Projekte im Rahmen der EU-Flüchtlingsfazilität in der Türkei angekündigt.  650 Mio. Euro gehen an das Emergency Social Safety Net (ESSN), das vom Welternährungsprogramm umgesetzt wird. Weitere 50 Mio. Euro werden das von UNICEF durchgeführte Projekt „Conditional Cash Transfer for Education“ (CCTE) unterstützen. Über die beiden Programme können Geflüchtete mit einer speziellen Guthabenkarte Lebensmittel kaufen und Schulbildung für ihre Kinder in Anspruch nehmen.

Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften helfen

„Die EU ist ein Innovator im Bereich der humanitären Hilfe, und wir erhöhen die Mittel für Programme, die für mehr als eine Million Menschen echte Ergebnisse bringen. Mit Mitteln in Höhe von insgesamt 1 Mrd. Euro verbessert das Emergency Social Safety Net das Leben und hilft Flüchtlingen und ihren Aufnahmegemeinschaften in der Türkei. Ergänzt wird dies durch ein Programm, das Kinder zum Schulbesuch anregt, indem zusätzliche Gelder auf der gleichen Karte bereitgestellt werden. Ich möchte die Großzügigkeit des türkischen Volkes loben, das so viele Flüchtlinge aufgenommen hat“, sagte Christos Stylianides, EU-Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement.

Lebensmittelkauf mit Guthabenkarte

Im Rahmen des ESSN-Programms werden den bedürftigsten Flüchtlingen monatliche Transfers über eine spezielle Debitkarte zur Verfügung gestellt, die es ihnen ermöglichen, wichtige Dinge zu kaufen. Sie unterstützt bereits über 1,1 Millionen Flüchtlinge und wird mit dieser zusätzlichen Finanzierung bis Ende Januar 2019 fortgeführt. Mit der heutigen Ankündigung erhöht sich die Gesamtfinanzierung der ESSN auf 1 Mrd. Euro.

Flüchtlingskindern den Schulbesuch ermöglichen

Das CCTE-Projekt, das Anfang des Jahres angekündigt wurde, unterstützt Flüchtlingsfamilien, die ihre Kinder für die Schule anmelden und dafür sorgen, dass sie regelmäßig zur Schule gehen. Das von UNICEF durchgeführte Programm trägt zur Deckung der Bildungskosten bei und unterstützt Familien bei der Einschulung ihrer Kinder. Das Projekt hat inzwischen die Familien von über 167.000 Kindern erreicht und zielt darauf ab, 250.000 Flüchtlingskindern im ersten Jahr zu helfen.

Beide Programme werden in enger Partnerschaft mit dem Türkischen Roten Halbmond und den türkischen Behörden durchgeführt.

Hintergrund

Die Türkei beherbergt mit über 3,4 Millionen Menschen die größte Flüchtlingsbevölkerung der Welt. Die EU zeigt Solidarität und Unterstützung für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei, indem sie im Zeitraum 2016-2017 über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei 3 Mrd. Euro bereitstellt.

In den Jahren 2016 und 2017 hat die EU 45 humanitäre Projekte in der Türkei mit 19 UNO- und NRO-Partnern finanziert. Die EU hat gemeinsam mit ihren Partnern und den türkischen Behörden Projekte in Bereichen wie Gesundheit und Bildung durchgeführt, um Flüchtlingen den Zugang zu den Dienstleistungen zu erleichtern, die sie am dringendsten benötigen. Die EU-Mittel haben Flüchtlingen geholfen, ihren täglichen Grundbedarf zu decken und sicherzustellen, dass sie Zugang zu Schutzdiensten haben.

Insbesondere für die Programme ESSN und CCTE sowie die Partnerschaft mit dem WFP und UNICEF hat die EU eng mit der Behörde für Katastrophen- und Notfallmanagement (AFAD), dem Innenministerium, der Generaldirektion für Migrationsmanagement und der Generaldirektion für Zivilregistrierung und Staatsangehörigkeit, dem Ministerium für Familien- und Sozialpolitik und dem Ministerium für nationale Bildung zusammengearbeitet.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 11.12.2017

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