Europa

EU-Regeln zur legalen Migration sollen von den Mitgliedstaaten besser umgesetzt werden

Die EU-Vorschriften zur legalen Migration sind zweckmäßig, eine bessere Umsetzung und Kommunikation sind jedoch nötig. Zu diesem Ergebnis kommt eine Bewertung der Europäischen Kommission. Laut Bericht sind dennoch weitere Anstrengungen nötig, um die Umsetzung zu verbessern. Außerdem spricht sich die EU-Kommission für einen stärker harmonisierten Ansatz aus.

01.04.2019

Weitere Anstrengungen notwendig

Die Bewertung, die die Kommission im Rahmen ihres Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) hat ergeben, dass die geltenden EU-Vorschriften ihren Zweck weitgehend erfüllen und Mindeststandards für harmonisierte Verfahren und Rechte für Drittstaatsangehörige vorsehen, die legale Migrationswege in die EU einschlagen. Gleichzeitig wird in dem Bericht darauf hingewiesen, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um das Bewusstsein für die in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Rechte und Verfahren zu schärfen und ihre Umsetzung durch die Mitgliedstaaten zu verbessern. Darüber hinaus sollte ein stärker harmonisierter, wirksamer Ansatz gefördert werden, um hochqualifizierte Arbeitskräfte anzuziehen.

Proaktiverer Ansatz zur Steuerung der legalen Migration

Dimitris Avramopoulos, EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte: „Jetzt, wo wir vom Krisenmanagement zur Suche nach langfristigen strukturellen Migrationskonzepten übergehen, ist ein proaktiverer Ansatz zur Steuerung der legalen Migration erforderlich. Es geht um Wirtschaft, Stabilität und Wachstum. Wir müssen die Rechte und Bedingungen besser regeln, die für alle Personen gelten, die zu Studien- oder Arbeitszwecken oder aus familiären Gründen nach Europa kommen. Dies liegt sowohl im Interesse der Mitgliedstaaten als auch im Interesse der Personen, die legal in die EU einwandern.“

Weitere Informationen

Im Rahmen REFIT-Prüfung hat die Kommission neun EU-Rechtsvorschriften zur legalen Migration geprüft, einen umfassenden Konsultationsprozess mit wichtigen Interessenträgern und eine öffentliche Konsultation durchgeführt sowie eine externe Studie in Auftrag gegeben. Die Kommission berichtet außerdem über die Umsetzung von drei Richtlinien über den Status von Drittstaatsangehörigen mit langfristigem Aufenthaltstitel, das Recht auf Familienzusammenführung und die einheitliche Arbeitserlaubnis. Alle Berichte sind online verfügbar. Weitere Informationen über die Migration legal in die EU finden sich auf dem Zuwanderungsportal.

Quelle: Europäische Kommission vom 29.03.2019

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