Europa
EU-Parlament will schnellere Umverteilung von Flüchtlingen, vor allem von Kindern
Die EU-Länder sollten unbegleiteten Minderjährigen den Vorrang geben und ihre Verpflichtungen erfüllen, Asylsuchende aus Griechenland und Italien aufzunehmen fordert das Europäische Parlament am Donnerstag (18.05.2017). Finnland und Malta seien als einzige Mitgliedsstaaten auf gutem Weg, die Vorgaben zu erfüllen.
22.05.2017
Die EU-Kommission sollte Vertragsverletzungsverfahren in Erwägung ziehen und die Umverteilungsmaßnahmen sollten bis zur Reform des "Dublin"-Asylsystems verlängert werden. In ihrem Beschluss verurteilten die Abgeordneten, dass die EU-Mitgliedsstaaten trotz ihrer Zusagen, 120.000 Asylsuchende bis September 2017 aus Italien und Griechenland umzuverteilen, bisher nur 11% der Gesamtanzahl umgesiedelt haben (18.770 Personen zum 11. Mai). Sie kritisieren den Mangel an Solidarität und geteilter Verantwortung als enttäuschend.
Umverteilung schutzbedürftiger Antragssteller
In einer Entschließung, die mit 398 Stimmen angenommen wurde, bei 134 Gegenstimmen und 41 Enthaltungen, drängt das Parlament die EU-Länder, ihre Zusagen einzuhalten und die Umverteilung von Kindern ohne Familien und anderen schutzbedürftige Antragsteller vorrangig zu behandeln. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass "bisher nur ein einziger unbegleiteter Minderjähriger umgesiedelt wurde".
Die Abgeordneten kritisieren eine Reihe von Mitgliedstaaten für "sehr restriktive und diskriminierende Präferenzen, wie etwa die Genehmigung von Umverteilungen nur für alleinerziehende Mütter, den Ausschluss von Bewerbern bestimmter Nationalitäten, wie Eritreern, und die Durchführung sehr weitreichender Sicherheitsüberprüfungen".
Die meisten Länder liegen noch weit hinter den Vorgaben zurück. Vier Länder haben nur in äußerst begrenztem Umfang umverteilt und zwei Mitgliedsstaaten nehmen nach wie vor gar nicht teil, so die Abgeordneten weiter.
Das Parlament stellt klar, dass die EU-Länder weiterhin infrage kommende Bewerber umsiedeln werden müssen, auch wenn sie bis September ihre Umverteilungsziele nicht erreichen. Sie schlagen außerdem vor, das Umverteilungsprogramm zu verlängern, bis die neue Dublin-Verordnung zum Asylsystem verabschiedet wurde.
Hintergrundinformation
Vor dem Hintergrund der schweren Migrations- und Flüchtlingskrise im Sommer 2015 hat die EU zwei Dringlichkeitsbeschlüsse zur Umverteilung von tausenden von Flüchtlingen verabschiedet. Bis September 2017 sollen 160.000 Asylsuchende mit einer hohen Chance auf Bewilligung des Flüchtlingsstatus von Italien und Griechenland in andere Mitgliedstaaten umgesiedelt werden, in denen ihre Anträge bearbeitet werden sollen.
In einer weiteren, im September 2016 vom Rat gebilligten Entscheidung - die vom Parlament abgelehnt wurde - haben sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, dass 54.000 der 160.000 Plätze für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus der Türkei statt aus Italien oder Griechenland genutzt werden können, als Teil des EU-Türkei-Migrationsabkommens.
Daten vom UNHCR zufolge sitzen 50.000 Asylsuchende noch immer in Griechenland fest, während in Italien im Jahr 2016 mit 181.436 eine Rekordzahl von Neuankömmlingen erreicht wurde.
Weitere umfangreiche Informationen und Empfehlungen zur Umverteilung und Neuansiedlung von Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union stehen auf der <link https: ec.europa.eu germany news external-link-new-window zum aktuellen bericht und weiterführende>Webseite der EU-Kommission zur Verfügung.
Quelle: Europäisches Parlament vom 18.05.2017
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