Europa
EU-Parlament fordert mehr Einsatz gegen Cyberangriffe und sexuellen Missbrauch im Internet
In einer aktuellen Entschließung nennt das Europäische Parlament konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität, z.B. zur Aufdeckung von Sexualstraftäter-Netzwerken und zur Entfernung illegaler Inhalte. Außerdem fordert das EU-Parlament einen stärkeren Einsatz gegen Angriffe auf kritische Infrastrukturen sowie für die Verhinderung von Eingriffen in demokratische Prozesse.
05.10.2017
Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters der Cyberkriminalität, ist ein verstärkter Informationsaustausch zwischen den Polizei- und Justizbehörden und den Experten auf dem Gebiet der Cyberkriminalität von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, wirksame Ermittlungen im Cyberraum durchzuführen und elektronische Beweismittel zu erlangen, sagt das Parlament in einer Entschließung, die am 3. Oktober 2017 angenommen wurde.
Aktuelle Präventivmaßnahmen seien unzureichend
Die Abgeordneten bedauern, dass die Präventivmaßnahmen einzelner Nutzer, öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen vor allem aufgrund fehlender Kenntnisse und Ressourcen völlig unzureichend sind.
Sie weisen darauf hin, dass die EU, ihre Institutionen, nationalen Regierungen und Parlamente, Unternehmen und Netzwerke akut anfällig für raffinierte Angriffe sind, die von großen kriminellen Organisationen oder terroristischen Gruppierungen oder von staatlich finanzierten Angreifern durchgeführt werden.
Forderungen des Europäischen Parlaments im Bereich der Cybersicherheit
Das Parlament plädiert unter anderem:
- den Austausch von Informationen durch Eurojust, Europol und ENISA zu verbessern,
- Europol und Eurojust „angemessene Ressourcen“ zur Verfügung zu stellen, um die Aufdeckung, Analyse und Weiterleitung von Material über Kindesmissbrauch zu beschleunigen und die Identifizierung von Opfern zu verbessern,
- sicherzustellen, dass illegale Online-Inhalte unverzüglich durch ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren entfernt werden oder, dass der Zugang vom EU-Gebiet aus blockiert wird, wenn die Entfernung nicht durchführbar ist,
- in Bildung zu investieren, um den Mangel an qualifizierten IT-Fachkräften zu beheben, die im Bereich Cybersicherheit arbeiten,
- die Verwendung von Verschlüsselungs- und anderen Anonymisierungsinstrumenten zu fördern,
- mehr EU-Mittel für auf kostenfreier und quelloffener Software beruhende Forschung zur IT-Sicherheit bereitzustellen,
- Sensibilisierungskampagnen einzuführen, um sicherzustellen, dass Kinder, aber auch öffentliche Verwaltungen, wichtige Betreiber und Unternehmen lernen, wie sie online sicher sein können,
- „IT-Notfallteams“ zusammenzustellen, an welche Unternehmen und Verbraucher Vorfälle im Bereich der Cybersicherheit melden können, und Datenbanken einzurichten, in denen alle Arten von Cyberkriminalität erfasst werden,
- sicherzustellen, dass Strafverfolgungsbehörden Zugang zu relevanten Informationen haben, beispielsweise wer im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen Nutzer einer bestimmten IP-Adresse ist,
- die IKT-Sicherheitsgemeinschaft aufzufordern, sich noch tatkräftiger am „White Hat Hacking“ und an der Meldung illegaler Inhalte, beispielsweise von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern, zu beteiligen, und
- den EU-Rechtsrahmen für die Bekämpfung von Computerkriminalität zu aktualisieren, einschließlich harmonisierter Vorschriften für die Einstufung eines Anbieters als inländischer oder ausländischer Anbieter.
Schwerpunkt auf Prävention und Datenaustausch
Die Entschließung wurde mit 603 Stimmen angenommen, bei 27 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen.
Berichterstatterin Elissavet Vozemberg-Vrionidi sagte dazu: „Cyberkriminalität zu bekämpfen ist keine leichte Aufgabe. Kriminelle sind oft einen Schritt weiter als wir. Wir müssen den Schwerpunkt auf Prävention und Datenaustausch legen, die Erfahrungen der Mitgliedstaaten, der Justizbehörden und der Polizeikräfte bündeln und Beweiserhebung erleichtern, und dabei gleichzeitig die Menschenrechte achten.“
Quelle: Europäisches Parlament vom 04.10.2017
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