Europa

EU-Kommission will Durchsetzung von Verbraucherrechten stärken

Die Europäische Kommission möchte die Rahmenbedingungen für Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern, um sicherzustellen, dass sie ihre EU-Verbraucherrechte uneingeschränkt wahrnehmen können. Verbraucherorganisationen sollen dazu künftig im Namen von Bürgern Klage erheben dürfen. Auch soll der Verbraucherschutz auf den Online-Bereich ausgeweitet werden, um mehr Transparenz zu gewährleisten.

12.04.2018

Die Rechte europäischer Verbraucher sollen gestärkt und besser durchgesetzt werden können. Dazu hat die Europäische Kommission am 11. April europäisch geregelte Verbandsklagen für die Verbraucher vorgeschlagen. Zwar zählen die Verbraucherschutzvorschriften der EU zu den strengsten weltweit, doch haben die jüngsten Fälle wie der Dieselskandal gezeigt, dass sie oft schwer durchzusetzen sind. Deshalb sollen qualifizierte Einrichtungen wie Verbraucherorganisationen künftig die Möglichkeit erhalten, Verbandsklagen im Namen von Verbrauchern zu erheben. Geplant sind auch strengere Sanktionen: wenn Unternehmen in mehreren Mitgliedstaaten gegen das Verbraucherrecht verstoßen, sollen künftig Strafen von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens möglich sein.

Schutzmechanismen für Verbraucher im Internet

Ferner wird der Verbraucherschutz auf den Online-Bereich ausgeweitet und für mehr Transparenz auf Online-Marktplätzen gesorgt. Der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans erklärte dazu: „Bei der heute vorgeschlagenen Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher geht es darum, einen faireren Binnenmarkt für Verbraucher und Unternehmen zu schaffen. Wir führen ein europäisches Recht auf kollektiven Rechtsschutz in Fällen ein, in denen Verbrauchergruppen Schaden erlitten haben, wie wir es in der jüngsten Vergangenheit gesehen haben. Dabei sorgen wir selbstverständlich für angemessene Schutzmechanismen, damit dieses Verfahren nicht missbraucht werden kann. Die Verbraucher werden wissen, bei wem sie online einkaufen, und ob die Verkäufer dafür bezahlt haben, dass sie bei den Suchergebnissen angezeigt werden. Die meisten Unternehmer, die sich an die Regeln halten, werden entlastet. Die wenigen Unternehmer, die das Vertrauen der europäischen Verbraucher gezielt missbrauchen, müssen mit höheren Geldstrafen rechnen.“

Verbandsklagen und Sanktionen

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, fügte hinzu: „In einer globalisierten Welt, in der die großen Unternehmen enorme Vorteile gegenüber den einzelnen Verbrauchern haben, müssen wir für gerechte Bedingungen sorgen. Auf europäische Art geregelte Verbandsklagen werden mehr Fairness für die Verbraucher schaffen und nicht das Geschäft der Anwaltskanzleien ankurbeln. Und mit schärferen Sanktionen, die vom Jahresumsatz des betreffenden Unternehmens abhängig sind, werden die Verbraucherschutzbehörden endlich wirksame Mittel an die Hand bekommen, um die Betrüger zu bestrafen. Betrüger dürfen nicht billig davonkommen.“

Geplante Änderungen im Einzelnen

Stärkung der Verbraucherrechte im Internet

  • Mehr Transparenz auf Online-Marktplätzen: Beim Kauf einer Ware von einem Online-Marktplatz müssen die Verbraucher klar darüber informiert werden, ob sie Produkte oder Dienstleistungen von einem Unternehmer oder einer Privatperson erwerben, damit sie wissen, ob sie bei Problemen durch Verbraucherrechte geschützt sind.
  • Mehr Transparenz bei den Suchergebnissen zu Online-Plattformen: Bei der Suche im Internet wird den Verbrauchern klar mitgeteilt, wann ein Suchergebnis von einem Unternehmer bezahlt wird. Außerdem müssen Online-Marktplätze die Verbraucher über die wichtigsten Parameter für die Rangfolge der Ergebnisse informieren. Neue Verbraucherrechte für „kostenlose“ digitale Dienstleistungen: Bei der Bezahlung einer digitalen Dienstleistung haben Verbraucher bestimmte Informationsrechte und 14 Tage Zeit, ihren Vertrag zu kündigen (Widerrufsrecht). Durch die neuen Rahmenbedingungen für die Verbraucher wird dieses Recht nun auf „kostenlose“ digitale Dienstleistungen ausgeweitet, für die die Verbraucher ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, aber kein Geld bezahlen. Dies gilt in der Regel für Cloud-Speicherdienste, soziale Medien oder E-Mail-Konten.

Ausstattung der Verbraucher mit Instrumenten, um ihre Rechte durchzusetzen und Entschädigung zu erhalten

  • Verbandsklagen auf europäische Art: Nach den neuen Rahmenbedingungen für die Verbraucher kann eine qualifizierte Einrichtung, etwa eine Verbraucherorganisation, im Namen einer Gruppe von Verbrauchern, die durch illegale Geschäftspraktiken Schaden erlitten haben, einen Rechtsbehelf einlegen, um z. B. eine Entschädigung, einen Ersatz oder eine Reparatur zu erwirken. In einigen Mitgliedstaaten können Verbraucher bereits Verbandsklagen vor Gericht erheben, doch von nun an wird es diese Möglichkeit in allen EU-Ländern geben.
  • Dieses Modell verfügt über stabile Schutzmechanismen und unterscheidet sich deutlich von den Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild. Verbandsklagen können nicht von Anwaltskanzleien angestrengt werden, sondern nur von Einrichtungen wie Verbraucherorganisationen, die keinen Erwerbszweck verfolgen und strenge Zulassungskriterien erfüllen, die von einer Behörde überwacht werden. Dieses neue System wird dafür sorgen, dass die europäischen Verbraucher ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können, und zugleich dem Risiko missbräuchlicher oder unbegründeter Klagen entgegenwirken.
  • Besserer Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken: Die neuen Rahmenbedingungen werden gewährleisten, dass die Verbraucher in allen Mitgliedstaaten das Recht auf individuelle Rechtsbehelfe (z. B. finanzielle Entschädigung oder Vertragskündigung) haben, wenn sie von unlauteren Geschäftspraktiken wie aggressiver oder irreführender Werbung betroffen sind. Dieser Schutz ist derzeit in der EU sehr unterschiedlich.

Einführung wirksamer Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht

Die EU-Verbraucherschutzbehörden sind nicht angemessen ausgerüstet, um Praktiken zu ahnden, die „Massenschadensereignisse“ zulasten einer großen Zahl von Verbrauchern in der EU verursachen. Aktuell ist die Höhe der Sanktionen je nach Mitgliedstaat sehr unterschiedlich und häufig zu gering, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen, insbesondere bei großen, grenzüberschreitend tätigen Unternehmen.

Dem Vorschlag zufolge sollen die nationalen Verbraucherschutzbehörden befugt sein, in koordinierter Weise wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen zu verhängen. Bei weitverbreiteten Verstößen zulasten von Verbrauchern in mehreren EU-Mitgliedstaaten beläuft sich die Höhe der Geldbuße auf maximal 4 % des Jahresumsatzes des Unternehmens im jeweiligen Mitgliedstaat. Den Mitgliedstaaten steht es zudem frei, höhere Geldbußen einzuführen.

Bekämpfung des Vertriebs identischer Verbraucherprodukte von unterschiedlicher Qualität

Im Nachgang zu den Leitlinien der Kommission vom September 2017 wird mit den neuen Rahmenbedingungen für die Verbraucher die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken aktualisiert, um deutlich zu machen, dass die nationalen Behörden irreführende Geschäftspraktiken zur Vermarktung von Produkten als identisch in mehreren Mitgliedstaaten, obgleich diese Produkte sich in ihrer Zusammensetzung oder ihren Merkmalen wesentlich voneinander unterscheiden, beurteilen und gegen solche Praktiken vorgehen können.

Bessere Bedingungen für Unternehmen

Die neuen Rahmenbedingungen werden unnötige Belastungen für Unternehmen beseitigen, u. a. durch die Abschaffung von Verpflichtungen für Unternehmen hinsichtlich des Widerrufsrechts der Verbraucher. Beispielsweise dürfen Verbraucher Produkte, die sie nicht nur ausprobiert, sondern bereits verwendet haben, nicht mehr zurückgeben, und die Unternehmer müssen den Verbrauchern nicht mehr den Kaufpreis erstatten, bevor sie die betreffenden Waren tatsächlich zurückerhalten. Ferner wird mit den neuen Vorschriften auch mehr Flexibilität bezüglich der Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingeführt: So können Unternehmer nun statt E-Mails auch Web-Formulare oder Chats nutzen, sofern die Verbraucher ihre Kommunikation mit dem Unternehmer nachverfolgen können.

Die Kommissionsvorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert.

Hintergrundinformationen zum Thema finden sich am Ende der Pressemitteilung der Europäischen Kommission.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 11.04.2018

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