Europa

EU-Kommission fordert Engagement der nationalen Parteien für freie und faire Wahlen

Im Vorfeld der Europawahl hat die EU-Kommission die nationalen Parteien und Stiftungen dazu aufgerufen, im Wahlkampf Datenschutzvorschriften zu achten und Wahlwerbung transparent zu machen – insbesondere im Internet. Wer sich nicht an die Datenschutzvorschriften hält, werde mit Sanktionen belegt, die in einer neuen Verordnung eingeführt werden.

02.04.2019

Im September 2018 schlug Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Demokratie und zum Schutz freier und fairer Wahlen in Europa vor. Im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament hat Kommissionsmitglied Věra Jourová die nationalen politischen Parteien in einem Schreiben aufgefordert, politische Werbung transparent zu machen, sich auf die Abwehr von Cyberangriffen vorzubereiten und bei der Wahlkampagne die europäischen Datenschutzvorschriften zu respektieren.

Transparenz – auch bei Online-Werbung

Das im September verabschiedete Maßnahmenpaket zielt auf eine Stärkung der europäischen Demokratie und den Schutz freier und fairer Wahlen in Europa ab und richtet sich in einigen Teilen direkt an nationale und europäische politische Parteien und Stiftungen. Die Kommission erwartet von den nationalen Parteien, dass sie in den kommenden Kampagnen für die Europawahl für ein hohes Maß an Transparenz hinsichtlich Herkunft und Höhe von Wahlkampfmitteln für Online-Aktivitäten sorgen. Zu diesem Zweck fordert die Kommission nationale politische Parteien, Stiftungen und Wahlkampforganisationen nachdrücklich auf,

  • sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger bezahlte politische Werbung und Mitteilungen im Internet sowie die dahinter stehende Partei, Stiftung oder Organisation leicht erkennen können;
  • auf ihren Websites Informationen über Ausgaben für Online-Aktivitäten zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen nicht nur bezahlte politische Werbung und Mitteilungen im Internet, sondern auch Informationen über etwaige Targeting-Kriterien, die bei der Verbreitung solcher Werbung und Mitteilungen verwendet werden;
  • bezahlte politische Werbung und Mitteilungen im Internet über ihre Websites zugänglich zu machen.

Abwehr von Cyberangriffen und Achtung der Datenschutzvorschriften

Die Kommission mahnt die politischen Parteien und Wahlkampforganisationen auch dazu, sich durch geeignete Maßnahmen für die Abwehr von Cyberangriffen zu rüsten, und erinnert an ihre Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten. Politische Parteien, die Datenschutzvorschriften bewusst nicht einhalten, um das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament zu beeinflussen, werden mit neuen Sanktionen belegt, die mit der geänderten Verordnung über europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen, die voraussichtlich im April in Kraft treten wird, eingeführt werden. Die Beträge solcher Sanktionen könnten sich auf 5% des Jahresbudgets der betreffenden europäischen politischen Partei oder Stiftung belaufen. Zudem entfällt bei einem festgestellten Verstoß in dem Jahr, in dem die Sanktion verhängt wird, die Möglichkeit, Mittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union zu beantragen. Die Sanktionen zielen auf Verstöße gegen Datenschutzvorschriften ab, die europäische politische Parteien oder Stiftungen bewusst begehen, um das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament zu beeinflussen. Die Europäische Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, auf nationaler Ebene vergleichbare Sanktionen einzuführen.

Die nächsten Schritte

Nach der Europawahl im Mai wird die Kommission einen Bericht erstellen, in dem sie sich neben anderem auch mit der Umsetzung der Empfehlungen zu den Europawahlen befasst und in den u. a. die Beiträge der politischen Parteien einfließen werden.

Hintergrund

Im September 2018 stellte Präsident Juncker das Paket zur Sicherstellung freier und fairer Europawahlen vor. Das Europäische Parlament begrüßte das Maßnahmenpaket in seiner Entschließung vom 25. Oktober 2018 zum Fall Facebook/Cambridge Analytica, und auch der Rat ging in seinen Schlussfolgerungen vom 19. Februar 2019 über die Sicherstellung freier und fairer Europawahlen ausführlich auf die Notwendigkeit der Unterstützung und des Engagements vonseiten der Mitgliedstaaten ein.

Die Mitgliedstaaten haben in Reaktion auf die Empfehlung nationale Netze eingerichtet, durch die die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden formalisiert werden soll. Dadurch soll es möglich gemacht werden, Bedrohungen und Lücken gemeinsam zu ermitteln, bewährte Verfahren auszutauschen und sich gemeinsam Gedanken über die Anwendung von Wahlvorschriften im Internet zu machen. Diese nationalen Netze sind mit Unterstützung der Kommission zweimal – zuletzt am 27. Februar – im Rahmen des europäischen Wahlkooperationsnetzes auf europäischer Ebene zusammengekommen, um vorhandenes Fachwissen und bewährte Verfahren, u. a. in Bezug auf Bedrohungen, Rechtslücken und die Durchsetzung von Vorschriften, zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschen. Die nächste Sitzung findet am 4. April statt.

Quelle: Europäische Kommission vom 15.03.2019

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