Europa
EU-Kommission bringt Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie auf den Weg
Die Europäische Kommission hat am 25. März 2020 den EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie für den Zeitraum 2020-2024 angenommen und darin die Prioritäten und das weitere Vorgehen in diesen Bereichen dargelegt. Als nächstes müssen der Rat und das Europäische Parlament den Aktionsplan annehmen.
27.03.2020
Geopolitische Veränderungen, der digitale Wandel, Umweltzerstörung und Klimawandel bringen neue Herausforderungen mit sich, bieten aber auch Chancen für einen positiven Wandel auf dem Weg zu demokratischeren und inklusiveren Gesellschaften. Mit dem EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie werden konkrete Schritte festgelegt, damit die EU im Einklang mit den Grundwerten der EU handeln und ihren Verpflichtungen nachkommen können.
Menschenrechte und Demokratie in der ganzen Welt verteidigen
Der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell sagte: „Krisensituationen, wie wir sie derzeit mit der Coronavirus-Pandemie erleben, bringen besondere Herausforderungen für die wirksame Ausübung und den wirksamen Schutz der Menschenrechte mit sich und stellen das Funktionieren unserer Demokratien auf den Prüfstand. Dies ist eine Gelegenheit für Europa, für seine Werte und Interessen einzutreten. Wir brauchen Mut und Ehrgeiz, die Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen. Heute schlagen wir einen ehrgeizigen Plan vor, damit wir zur Verteidigung der Menschenrechte und der Demokratie in der ganzen Welt all unsere Ressourcen schneller und wirksamer einsetzen können.“
Die Kommission schlägt ferner vor, über Fragen, die den Aktionsplan betreffen, künftig mit qualifizierter Mehrheit zu befinden. Dies spiegelt die strategische Bedeutung dieses Plans wider und zielt darauf ab, die Beschlussfassung in Menschenrechts- und Demokratiefragen zu beschleunigen und effizienter zu machen.
Prioritäten des Aktionsplans 2020-2024
Aufbauend auf den Ergebnissen der vorherigen Aktionspläne werden in dem neuen Aktionsplan die Prioritäten und Schlüsselmaßnahmen für die nächsten fünf Jahre festgelegt, außerdem soll der Plan dafür sorgen, dass die EU der Förderung und Verteidigung der Menschenrechte und der Demokratie in ihrem gesamten auswärtigen Handeln eine größere Rolle beimisst. Der Aktionsplan sieht fünf Handlungsschwerpunkte vor:
- Schutz und Stärkung des Einzelnen
- Aufbau resilienter, inklusiver und demokratischer Gesellschaften
- Förderung eines globalen Systems für Menschenrechte und Demokratie
- Nutzung der Chancen und Bewältigung der Herausforderungen, die sich aus dem Einsatz neuer Technologien ergeben
- Ergebnisse liefern durch Zusammenarbeit
Diese fünf Aktionslinien werden als Grundlage für operative Maßnahmen auf nationaler, regionaler und multilateraler Ebene dienen, die unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten durchgeführt werden sollen. Zu diesem Zweck wird die EU das breite Spektrum der politischen Maßnahmen und Instrumente nutzen, die ihr zur Verfügung stehen, um die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu fördern und zu verteidigen.
Schnelleres Handeln ermöglichen
Mit der Mitteilung und dem neuen Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie wird dem Rat ein gemeinsamer Vorschlag vorgelegt, der die strategische Bedeutung des Aktionsplans widerspiegelt und auf eine schnellere und effizientere Beschlussfassung abzielt. Wird hier eine Einigung erzielt, würde der Europäische Rat den Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie – einstimmig – als eine Politik der EU von strategischem Interesse annehmen. Dies würde bedeuten, dass der Rat künftig über Fragen, die diesen Plan betreffen, mit qualifizierter Mehrheit befinden könnte. Dies wäre ein Schritt auf dem Weg zu einer strategischer ausgerichteten und selbstbewussteren EU.
Nächste Schritte
Die Gemeinsame Mitteilung, der EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2020-2024) und der dazugehörige gemeinsame Vorschlag werden dem Rat und dem Europäischen Parlament übermittelt. Es wird Aufgabe des Rates sein die nächsten Schritte zur Annahme des EU-Aktionsplans zu unternehmen, was unter anderem der Vorschlag an den Europäischen Rat beinhaltet, diesen Aktionsplan als eine EU-Politik von strategischem Interesse anzunehmen.
Weitere Informationen zum Hintergrund des Aktionsplans finden sich in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission.
Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission vom 25.03.2020
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