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EU-Kindergarantie soll zur Beendigung von Kinderamut beitragen

Im Rahmen der Taskforce Kindergarantie hat Eurochild sechs Länderberichte veröffentlicht, welche Empfehlungen für die Gestaltung und Umsetzung der nationalen Aktionspläne zur Europäischen Kindergarantie enthalten – aus Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien und Spanien. Mit der europäischen Kindergarantie will die EU-Kommission Maßnahmen gegen Kinderarmut in den Mitgliedsstaaten anregen.

08.02.2022

Die Europäische Kindergarantie (European Child Guarantee) ist eine Initiative, die bedürftigen Kindern – zur Verhinderung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung – einen Zugang zu wichtigen Dienstleistungen garantiert. Die Initiative konzentiert sich dabei insbesondere auf die Gewährleistung von kostenloser medizinischer Versorgung, frühkindlicher Erziehung, Betreuung und Bildung, mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag sowie von adäquater Gesundheitsfürsorge sowie auf die Sicherung eines effektiven Zugangs zu gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum.

Die EU-Mitgliedstaaten sollen bis Mitte März 2022 ihre nationalen Aktionspläne vorlegen, in denen sie darlegen, wie sie diese Empfehlung des Rates bis 2030 umsetzen werden. Um diesen Prozess zusätzlich zu begleiten, hat Eurochild 2021 eine Taskforce Kindergarantie eingerichtet.

„Jedes Land ist anders. Deshalb haben wir die Eurochild-Mitglieder gebeten, zu überlegen, was in ihren nationalen Aktionsplan aufgenommen werden muss, um in ihrem Land eine optimale Wirkung zu erzielen. Wenn wir diese beispiellose Gelegenheit zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in ganz Europa nutzen wollen, müssen die Mitgliedstaaten auf unsere Mitglieder zugehen und deren Wissen und Erfahrung bei der Ausarbeitung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der nationalen Aktionspläne berücksichtigen“ (e.Ü.), sagt Marie-Louise Coleiro Preca, die Präsidentin von Eurochild.

Schlüsselempfehlungen für nationale Aktionspläne

  • Die nationalen Koordinator(inn)en müssen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um ihre Aufgabe erfüllen zu können und sie müssen Kinder und andere relevante Interessensgruppen einbeziehen.
  • Die EU-Mitgliedstaaten müssen den bedürftigsten Kindern Vorrang einräumen und bestehende Lücken in den wichtigsten Dienstleistungen ermitteln.
  • Ministeriumsübergreifende Zusammenarbeit ist der Schlüssel zu einer effektiven Gestaltung und Umsetzung.
  • Nationale Rahmenwerke sind für die Datenerfassung unerlässlich. Bei der Überwachung und Bewertung müssen alle Beteiligten einbezogen werden.
  • Es müssen quantitative (Anzahl der bedürftigen Kinder) und qualitative (Indikatoren für die Qualität der erbrachten Leistungen) Zielvorgaben festgelegt werden.
  • Die Budgets sollten transparent sein und folgende Angaben enthalten: die politische Maßnahme, den Ort, den Zeitrahmen und die Anzahl der Kinder, die davon profitieren werden.
  • Kinder, die Zivilgesellschaft sowie regionale, lokale und andere zuständige Behörden sollten in allen Phasen beteiligt werden.

Eine zusammengestellte Version der Länderberichte steht auf englischer Sprache als Download auf der Website von Eurochild zur Verfügung.

Hintergrundinformationen

Der Bericht basiert auf den Einschätzungen von 6 Mitgliedern der Eurochild Taskforce: dem National Network of Children (NNC Bulgarien), dem Deutschen Kinderhilfswerk (Deutschland), The Smile of the Child (Griechenland), der Children's Rights Alliance (Irland), der Fondazione L'Albero della Vita (Italien) imd der Plataforma de Organizaciones de Infancia (Spanien).

Quelle: Eurochild vom 25.01.2022

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