Europa

EU-Jugendgarantie: Frühzeitig auf negative Auswirkungen für junge Menschen reagieren

Mit einer Reihe von Vorschlägen möchte die Europäische Kommission den Blick der Mitgliedstaaten auf möglicherweise entstehende Probleme für junge Menschen in der EU lenken. Ziel ist es, besser als in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise auf eine schlechter werdende Beschäftigungssituation der Jugend aufgrund der aktuellen Pandemie und Wirtschaftsrezession vorbereitet zu sein.

27.07.2020

Dafür soll die im Jahr 2013 wegen hoher Jugendarbeitslosenquoten eingeführte EU-Jugendgarantie genutzt werden. Deren Überarbeitung war vorgesehen, bekommt aber angesichts der aktuellen Situation eine höhere politische Bedeutung. Um die Jugendgarantie zu stärken, legte die Kommission jetzt einen Vorschlag für eine angepasste Garantie vor, die von einem zweiten Vorschlag zur Weiterentwicklung der Berufsbildungssysteme in den Ländern der EU begleitet ist.

EU-Jugendgaratie verbessert Beschäftigungssituation  

Mit der EU-Jugendgarantie haben sich die Mitgliedstaaten schon seit einigen Jahren dazu verpflichtet, jungen Menschen innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle, Weiterbildungsmaßnahme oder einen hochwertigen Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz anzubieten. Die teils mit Mitteln aus der Europäischen Jugendbeschäftigungsinitiative und dem Europäischen Sozialfonds entstandenen Angebote haben in der Tat zu einer besseren Beschäftigungssituation der 15- bis 25-Jährigen in der EU geführt. Angesichts der Pandemie besteht die Befürchtung, dass es Jugendliche auch jetzt wieder schwerer als andere haben werden, einen ersten Arbeitsplatz zu finden. Die EU-Behörde schlägt in ihrer Revision des Instruments vor, das Alter der Zielgruppe der Jugendgarantie - arbeitslose bzw. nicht erwerbstätige jungen Menschen - auf 29 Jahre anzuheben. Damit trägt sie der Tatsache Rechnung, dass der Übergang von der Schule ins Berufsleben und der Zugang zu tragfähiger Beschäftigung heute länger braucht als früher.

Außerdem regt die Kommission in ihrem Vorschlag für die Empfehlung des Rates „Eine Brücke ins Arbeitsleben – Stärkung der Jugendgarantie“ an, Arbeitslosigkeit junger Menschen durch bessere Nachverfolgungs- und Frühwarnsysteme effizienter zu verhindern. Auch die Qualität der Angebote sollten verbessert werden. Sie appelliert u.a. daran, bei den Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen einen großen Wert auf die Vermittlung digitaler Kompetenzen und die für eine klimafreundliche Wirtschaft notwendigen Fähigkeiten zu legen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird auch empfohlen, sich unbedingt auf schwieriger erreichbare Gruppen junger Menschen zu konzentrieren. Um diese zu erreichen, braucht es besonders adäquate Information und Kommunikation.

Nationale Berufsbildungspolitiken unterstützen und modernisieren

Der Vorschlag „zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ zielt ebenfalls darauf ab, die nationalen Berufsbildungspolitiken auf den Zukunftsbedarf auszurichten. Sie sollen besser und schneller auf Qualifikationsbedürfnisse einer grünen und digitalen Wirtschaft und der veränderten Arbeitsmärkte reagieren.

Eine Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in den Mitgliedstaaten beinhaltet nach Auffassung der EU-Behörde die Modularisierung der Berufsbildungsprogramme und eine Ausweitung auf höhere Qualifikationsebenen, die Verknüpfung von Ausbildung mit zukunftsorientierten Wirtschaftsstrategien und Innovationssystemen, die Förderung von Zentren der beruflichen Exzellenz, die Verbesserung der „digitalen Reife“ von Berufsbildungseinrichtungen sowie die Steigerung der Attraktivität von Berufsbildung.

Sie schlägt drei berufsbildungspolitische Benchmark für die EU vor, die bis zum Jahr 2025 erreicht sein sollten. Danach sollen

  • mindestens 82 % der Absolventinnen und Absolventen einer Ausbildung oder der Sekundarstufe II in der Gruppe der 20- bis 34-Jährigen erwerbstätig sein,
  • 60 % der jungen Berufsbildungsabsolventen während ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung die Gelegenheit zum Lernen am Arbeitsplatz erhalten und
  • 8 % der Teilnehmenden in der Berufsbildung an grenzüberschreitenden Lernangeboten teilnehmen.

Weiterführende Informationen

Nun ist es an dem Bildungsrat der EU, die Vorschläge zu diskutieren und anzunehmen. Ratsempfehlungen sind nicht rechtsverbindliche Rechtsakte, sind aber ein politisches Mittel, um bei den Zielen der Union, z.B. in der Beschäftigungs-, Bildungs- und Gesundheitspolitik voranzukommen. Die Europäische Kommission verfolgt die Fortschritte bei der Umsetzung solcher Empfehlungen durch ihre Monitoringberichte und Benchmarkvergleiche. Grundlage sind die Berichte der Mitgliedstaaten, die regelmäßig vorzulegen sind. Die berufliche Integration junger Menschen ist ebenfalls ein wichtiges Thema im Europäischen Semester, die EU kann Hinweise für spezifische Reformerfordernisse an die Länder richten. Die Europäischen Strukturfonds als auch das Aufbauinstrument „Next Generation EU“ können zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne beider Empfehlungen herangezogen werden. Der Europäische Sozialfonds beispielsweise sieht explizit vor, bei einer hohen Jugendarbeitslosenquote 15 % der nationalen Mittel für Aktivitäten im Sinne der Jugendgarantie zu verwenden.

Weiterführende Informationen zur Initiative der EU-Kommission und dem EU-Aufbauplan finden sich auch in der Berichterstattung auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.

Quelle: Club Corbeau

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