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Der Rat der Europäischen Union hat in seiner Sitzung vom 30.11.2020 seine Entschließung für einen gemeinsamen Rahmen zu einer Europäischen Jugendarbeitsagenda verabschiedet. Die Jugendminister/-innen der EU-Mitgliedstaaten setzen mit dem Dokument einen bedeutenden politischen Akzent für die weitere Entwicklung einer gemeinsamen Agenda zur europäischen Jugendarbeit.
Die Europäische Jugendarbeitsagenda (European Youth Work Agenda, EYWA) soll so als strategischer Rahmen für die Weiterentwicklung und Stärkung von Jugendarbeit in ganz Europa etabliert werden, um wissensbasierte Jugendarbeit gezielt weiterzuentwickeln und europäische Jugendpolitiken nachhaltig mit der Umsetzung der Agenda zu verbinden.
Die vom 07.-10. Dezember 2020 stattfindende 3. European Youth Work Convention(EYWC) soll der Schlüsselmoment für die europäische Anwendergemeinschaft sein, um die Agenda ins Leben zu rufen und das politische Engagement in die Praxis umzusetzen.
Die Notwendigkeit einer Europäischen Jugendarbeitsagenda (EYWA) wurde bereits in der Abschlusserklärung der 2. European Youth Work Convention im Jahr 2015 zum Ausdruck gebracht und u.a. in der EU-Jugendstrategie (2019-2027) aufgegriffen. Nach Jahren gezielter fachlicher Weiterentwicklung der Jugendarbeit auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene bietet das Jahr 2020 die einmalige Gelegenheit, die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Europarat auf eine höhere Ebene zu heben und das Engagement der Community of Practice der Jugendarbeit zu bekräftigen. Die Agenda soll im Rahmen der 3. European Youth Work Convention (EYWC) im Dezember 2020 ins Leben gerufen werden, während des überlappenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 und dem deutschen Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats.
Die EYWA zeichnet sich durch eine koordinierte Zusammenarbeit von Interessensgruppen auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Bereichen der Jugendarbeit in ganz Europa aus:
Relevante, politische Beschlüsse der letzten Jahre dienen der Agenda als solide Grundlage. Konkret, die Entschließungen des EU-Rats („Entschließung des Rates zu einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa: Die EU-Jugendstrategie 2019-2027“) und des Europarats („Empfehlung des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über Jugendarbeit“ und „Strategie 2030 im Jugendbereich“). Die heutige Entschließung des EU-Rats baut auf dieser Grundlage auf und, darüber hinaus, erwägen der Europarat und die Europäische Kommission eine konkrete Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Agenda.
Die Zusammenarbeit und Unterstützung der Anwendergemeinschaft in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene ist für eine wirksame Agenda von wesentlicher Bedeutung und prägt deren Inhalt sowie künftige Entwicklung.
Die gesamte Community of Practice der Jugendarbeit wird eingeladen und ermutigt, zur Entwicklung der Jugendarbeit in diesem strategischen Rahmen beizutragen. Dies schließt verschiedenste Akteure der Jugendarbeitauf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene ein: Jugend(sozial)arbeiter/-innen und Jugendleiter/-innen, Youth Work-Manager, Projektträger, akkreditierte und unabhängige Jugendorganisationen, Ausbilder/-innen, Forscher/-innen, Pädagog/-innen, lokale Gemeinschaften und Kommunen, Nationale Agenturen für die EU-Jugendprogramme Erasmus+ JUGEND IN AKTION und Europäisches Solidaritätskorps, Jugendvertreter/-innen und junge Menschen, sowie politische Entscheidungsträger/-innen im Jugendbereich.
Die European Youth Work Agenda soll im Rahmen des „Bonn-Prozesses“ verwirklicht werden. Die Umsetzung soll dabei in bestehende Prozesse und Instrumente eingebettet werden, insbesondere in die EU-Jugendstrategie 2019-2027 – inklusive der Europäischen Jugendziele – und die Jugendbereichsstrategie 2030 des Europarats.
Verschiedene Prozesse sind geplant und werden gefördert, einschließlich der Strategieentwicklung, der Festlegung von Prioritäten und der Planung von Umsetzungsmaßnahmen in verschiedenen Kontexten und die Durchführung von Maßnahmen und Aktivitäten.
Der „Bonn-Prozess“ soll auf allen Ebenen, von der lokalen, regionalen und nationalen bis zur europäischen Ebene, und in allen Bereichen von Youth Work in Europa stattfinden. Bei Bedarf sollen Unterstützungsprozesse, -instrumente oder -dienste eingerichtet werden.
Die Agenda soll von einem Monitoring-Prozess begleitet, überprüft und weiterentwickelt werden. Die zukünftigen, alle fünf Jahre stattfindenden European Youth Work Conventions werden eine Schlüsselrolle bei dieser strategischen und langfristigen Entwicklung von Jugendarbeit spielen.
Die EU-Jugendprogramme Erasmus+ JUGEND IN AKTION und Europäisches Solidaritätskorps sowie die Europäische Jugendstiftung des Europarats sollen wichtige Umsetzungsinstrumente auf europäischer Ebene sein.
Die 3rd European Youth Work Convention, die 2020 erstmalig digital stattfindet, wird den Bonn-Prozess zur Umsetzung konkreter Maßnahmen und Aktivitäten der Agenda einleiten. Die Convention soll der Schlüsselmoment für die Community of Practice der Jugendarbeit sein, um die Agenda zu gestalten, die Bedürfnisse aus ihrer Perspektive zu diskutieren und mit der Planung zur Umsetzung in den verschiedenen Kontexten von Jugendarbeit zu beginnen.
Als Basisdokument der Gemeinschaft, das während der Convention verfasst werden wird, soll eine Abschlusserklärung konkrete Leitlinien und Anregungen für die Umsetzung der Agenda liefern. Entwicklungen in der breiteren Community of Practice der Jugendarbeit sowie in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene werden bei der Gestaltung der Convention und der Auftaktphase berücksichtigt.
Quelle: JUGEND für Europa vom 01.12.2020