Internationale Jugendarbeit
Die Folgen des Brexit für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps
Mit dem Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ist klar: Großbritannien nimmt ab 2021 nicht mehr an Erasmus+ und dem Europäischen Solidaritätskorps teil. Bereits bewilligte Projekte mit britischen Partnern können dagegen weiterhin umgesetzt werden. Zu beachten sind dabei die neuen Einreise- und Visabestimmungen.
21.01.2021
Alle Projekte mit britischen Partnern, die bis Ende 2020 über die EU-Programme Erasmus+ JUGEND IN AKTION und Europäisches Solidaritätskorps bewilligt wurden, können wie geplant durchgeführt werden. Dies gilt auch für den Fall, wenn sie erst 2021 oder später umgesetzt werden.
Einreise- und Visabestimmungen beachten
In Teilen gelten für die Umsetzung der Maßnahmen jedoch neue Visabestimmungen.
Für Erasmus+-Aufenthalte bis zu sechs Monaten ist kein Visum nötig, sofern es nicht schon bisher erforderlich war. Dabei ist der Aufenthaltszweck auf die Teilnahme an der Aktivität beschränkt, einer bezahlten Tätigkeit darf nicht nachgegangen werden.
Freiwilligendienste jeglicher Dauer setzen den Erwerb eines entsprechenden Visums voraus, das mindestens drei Monate vor Antritt des Freiwilligendienstes beantragt werden muss; neben den Visakosten selbst fällt ein Gesundheitszuschlag an. Auf www.gov.uk/check-uk-visa finden sich die entsprechenden Informationen, wobei Freiwilligendienste unter die Kategorie von „Arbeitsvisa für Temporary Worker – Charity“ fallen.
Auch für Einreisende aus dem Vereinigten Königreich könnte es zukünftig zu Änderungen kommen: Teilnehmende aus Großbritannien sollten sich bei einer Einreise in die EU nach dem 31. Dezember 2020 vorab zu möglichen neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen Behörde erkundigen.
Ansonsten gilt: Ab dem 01.10.2021 ist die Einreise für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dann nur noch mit einem gültigen Reisepass zulässig.
Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps in Zukunft ohne das Vereinigte Königreich
Für die Zukunft lautet die traurige Nachricht: Das Vereinigte Königreich nimmt ab 2021 nicht mehr an Erasmus+ und dem Europäischen Solidaritätskorps teil.
Zwar eröffnet Artikel 16 der Verordnung zum Nachfolgeprogramm von Erasmus+ die Möglichkeit für Drittstaaten, am Programm teilzunehmen (auch für das Europäische Solidaritätskorps wird es voraussichtlich eine vergleichbare Regelung geben). Doch wäre im Falle des Vereinigten Königreichs hierfür eine spezifische Vereinbarung zu treffen.
Verhandlungen über solche Vereinbarungen können aber erst beginnen, nachdem die Verordnungen zu den neuen Programmen verabschiedet sind. Das Vereinigte Königreich müsste seinerseits solche Vereinbarungen anstreben und alle Bedingungen der EU erfüllen, was zum jetzigen Zeitpunkt nicht als gesichert betrachtet werden kann.
Aktuell hat die britische Regierung ein eigenes Förderprogramm („Turing scheme“) aufgelegt. Dieses fördert ausschließlich weltweite Auslandsaufenthalte britischer Staatsbürger zu Studien-, schulischen und Berufsbildungszwecken.
Die Nationalagentur des Vereinigten Königreichs informiert auf ihrer Webseite über die Übergangszeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU.
Quelle: JUGEND für Europa vom 14.01.2021
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