Bilaterale Jugendarbeit

Deutsch-Polnisches Jugendwerk fördert Leuchtturmprojekte

In Zeiten der Pandemie unterstützt das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) Netz­werke erfahrener Jugend­organisa­ti­o­nen, Vereine, Bildungsträger und Bildungsstätten in besonderer Weise. In einer aktuellen Ausschreibung können bis zu 30.000 Euro für ein Jahresvorhaben beantragt werden. Die erste von drei Antragsphasen läuft noch bis Ende Februar.

22.02.2021

Auch wenn junge Menschen sich zurzeit nicht außerhalb der Schule treffen und gemeinsam reisen kön­nen, so gibt es doch immer noch vielfältige Möglichkeiten des Austauschs und vielfältige Möglich­keiten, diesen zu unterstützen. Das DPJW unterstützt 2021 daher Vorhaben, die das Potenzial besitzen, Leuchttürme des deutsch-polnischen Jugendaustauschs zu werden. Die Ausschreibung richtet sich daher gezielt an erfahrene Träger, die über Erfahrungen im internationalen Jugendaustausch verfügen, methodisch und inhaltlich, und die bereits mit anderen Jugendorganisationen und -gruppen, mit Vereinen, Trägern der schulischen und außerschulischen Bildung zusammengearbeitet und ein Netzwerk aufgebaut haben. Deren Ideen sind nun für die Weiterentwicklung des deutsch-polnischen Jugendaustauschs gefragt. Sie können beim DPJW einen Antrag zur Förderung Ihres Vorhabens oder Ihrer Initiative, die Sie gemeinsam mit anderen planen, stellen.

Wer und was wir gefördert?

Das Jugendwerk unterstützt Leuchtturmprojekte,

  • die andere ermutigen und befähigen, im Kontakt zu bleiben und auch in dieser Zeit gemein­sa­me Projekte online zu verwirklichen oder für die Zeit nach den Beschrän­kungen vorzubereiten,
  • die aktive Menschen, Organisationen und Schulen im Jugendaustausch weiterbilden und vernetzen,
  • die reale und digitale Veranstaltungen, Werkzeuge und Plattformen zur Projektarbeit, Weiter­bildung und Vernetzung entwickeln und bereitstellen.

Förderung bis zu 30.000 Euro

Beantragt werden können bis zu 30.000 EUR für ein Jahresvorhaben mit verschiedenen Teilprojekten für ein regionales oder thematisches Umfeld und Netzwerk. Von dieser Förderung können bis zu 70% für projektbezogene Honorarkosten verwendet werden. Förderfähig sind außerdem Kosten für die projektbezogene materielle und technische Ausstattung mit bis zu 20% der Fördersumme sowie die Internetpräsenz und andere Publikationen zur Unterstützung deutsch-polnischer Aktivitäten.
Ein Eigenanteil von 10% durch Eigenmittel, nachweisbare Sach- oder Personalleistung ist erforderlich.

Drei Antragsrunden

Die Projektförderungen können mit einer Beschreibung des Vorhabens und der darin geplanten Einzelprojekte und einem Kosten- und Finanzierungsplan beim DPJW beantragt werden. Die Vorhaben sollten innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden. Die Antragstermine sind der 28. Februar, 30. April und 30. Juni 2021. Das DPJW entscheidet innerhalb von vier Wochen nach Bewerbungsschluss über die Anträge.
Weitere Informationen zu dem Förderprogramm finden sich auf der Website des DPJW.

Weiterbildungsangebote und Fachprogramme sowie Jugendbegegnungen (online, hybrid oder als Präsenzveranstaltung) können gesondert im „normalen Verfahren“ beantragt werden.

Quelle: Deutsch-Polnisches Jugendwerk

Back to Top