Schweiz

Bundesrat legt Bericht zur Politik der frühen Kindheit vor

Der Schweizer Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 einen Bericht verabschiedet, in dem er erstmals eine Auslegeordnung zu den staatlichen Maßnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich der Politik der frühen Kindheit vornimmt. Der Bund will sich demnach allem voran um eine bessere Vernetzung der Instanzen bemühen.

11.02.2021

In der frühen Kindheit wird die Basis für die spätere Entwicklung der Kinder gelegt. Die Politik der frühen Kindheit verfolgt deshalb das Ziel, möglichst optimale Bedingungen zu schaffen, damit jedes Kind in seiner Entwicklung sein volles Potential ausschöpfen kann. Sie beinhaltet Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der Kinder im Vorschulalter und ihrer Bezugspersonen sowie zum Schutz der Kinder.

In der Sommersession 2019 erging an den Schweizer Bundesrat der Auftrag, eine Strategie zur Stärkung und Weiterentwicklung der frühen Förderung von allen Kindern in der Schweiz zu erarbeiten. In dem nun vorgelegten Bericht wird eine Auslegeordnung vorgenommen, Defizite benannt werden sowie eine Strategie zur Verbesserung der Situation inklusive Finanzierung definiert. Ebenfalls zeigt der Bundesrat auf, welche gesetzlichen Anpassungen für die Umsetzung der Strategie notwendig sind.

Die Politik der frühen Kindheit trägt dazu bei, dass Kinder sicher und gesund aufwachsen und später am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilnehmen können. Weil die Politik der frühen Kindheit in kantonaler und kommunaler Zuständigkeit liegt, sieht der Bund seine Rolle laut diesem Bericht in erster Linie bei der Verbesserung der Datengrundlagen, der Koordination von staatlichen Massnahmen und der Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches. Diese Aktivitäten will der Bundesrat derzeit nicht deutlich auszuweiten, künftig aber die Zusammenarbeit der betroffenen Bundesstellen verstärken, um die verschiedenen Massnahmen auf Bundesebene besser aufeinander abzustimmen.

Gemeinsames Ziel: Die Basis für die Entwicklung der Kinder stärken

Die Mehrheit der Kantone und größeren Städte sowie eine wachsende Zahl an kleineren Städten und Gemeinden verfügen in der Schweiz mittlerweile über eine Strategie zur Entwicklung dieses Politikfeldes, die eine Vielzahl staatlicher und privater Akteur miteinbezieht. So finanzieren oder unterstützen Kantone und Gemeinden beispielsweise öffentliche oder private Angebote zur familienergänzenden Kinderbetreuung, zur Beratung von Eltern sowie zur frühen Sprach- und Gesundheitsförderung. Bei besonderen Herausforderungen helfen Unterstützungsangebote wie beispielsweise die heilpädagogische Früherziehung, die Kinderspitex oder eine Familienbegleitung.

Der Bund seinerseits stellt statistische Informationen zur Verfügung und fördert die Forschung. Zudem setzt er in Zusammenarbeit mit den verschiedenen staatlichen Ebenen und der Zivilgesellschaft nationale Impulsprogramme um, vergibt Finanzhilfen und regelt Berufsabschlüsse von Berufen mit Bezug zur frühen Kindheit. Indirekt unterstützt der Bund die Ziele der Politik der frühen Kindheit auch mit dem 2003 in Kraft getretenen Impulsprogramm für die vorschulische und die schulergänzende familienergänzende Kinderbetreuung, das zu einem deutlichen Ausbau der Betreuungsplätze geführt hat.

Bund will Komminkation zwischen den Akteuren ausbauen

In seinem neuen Bericht vereinheitlicht der Bundesrat Begrifflichkeiten und präsentiert einen ersten Leistungskatalog. Dies soll zunächst den Austausch und die Verständigung der verschiedenen staatlichen Akteurinnen und Akteure untereinander vereinfachen. Die erstellte Auslegeordnung der rechtlichen Grundlagen, Zuständigkeiten und Aktivitäten auf den verschiedenen staatlichen Ebenen leistet ihrerseits einen Beitrag dazu, künftig die diversen staatlichen Maßnahmen besser aufeinander abstimmen zu können.

Weiter zeigt der Bundesrat im vorliegenden Bericht fünf Handlungsfelder auf, in denen unterschiedliche Akteurinnen und Akteure auf Lücken und Verbesserungspotenzial in Bezug auf die staatlichen Tätigkeiten hinweisen. Es sind dies die Handlungsfelder „Statistische Datengrundlagen“, „Informations- und Erfahrungsaustausch/Koordination“, „Zugang zu den Angeboten“, „Qualität der Angebote“ sowie „Finanzierung der Angebote“.

Für seinen Bericht hat der Bundesrat geprüft, ob in diesen Handlungsfeldern Entwicklungsmöglichkeiten auf Bundesebene bestehen. Dabei zeigten sich insbesondere folgende Optionen:

  1. Einführung einer nationalen Kinderbetreuungsstatistik
  2. Verbesserung der Datenlage zum Gesundheitszustand von Kindern im Vorschulalter unter Berücksichtigung sozialer Benachteiligungen
  3. Verbesserung der Datenlage zur Integration von Kindern mit Migrationshintergrund im vorschulischen Alter
  4. Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches zwischen Fachpersonen
  5. Einführung einer regelmässigen Bestandsaufnahme der Politik der frühen Kindheit in den Kantonen
  6. Verbesserung der Zusammenarbeit und der Koordination auf Bundesebene
  7. Verstärkte Förderung des Zugangs zu Leistungen im Bereich der Politik der frühen Kindheit von Kindern mit Migrationshintergrund
  8. Verstärkte Förderung der Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter mit Behinderungen
  9. Verstärkte Subventionierung von Familienorganisationen mit Tätigkeiten betreffend die Zielgruppe Familien mit Kindern im Vorschulalter

Der Bundesrat will also die Zusammenarbeit und die Koordination auf Bundesebene im Bereich der Politik der frühen Kindheit künftig verstärken und sieht seine Rolle vor allem in einer besseren Koordination zwischen den in die Politik der frühen Kindheit involvierten Bundesämtern und dem fachlichen Austausch zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren. Hierzu dienen soll eine ständige Untergruppe der Koordinationsgruppe Kinder- und Jugendpolitik Bund, die der Bundesrat bilden wird.

Nähere Informationen zu den Handlungsalternativen auf Bundesebene und alle weiteren Details finden sich im Bericht des Schweizer Bundesrates.

Quelle: Bundeskanzlei der Schweiz vom 03.02.2021

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