Europa
BIBB-Hauptausschuss fordert Änderungen am geplanten neuen EU-Bildungsprogramm "Erasmus für alle"
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat auf seiner Sitzung am 15. März 2012 in Bonn den Entwurf der EU-Kommission für das neue europäische Bildungsprogramm "Erasmus für alle" beraten.
21.03.2012
Die Europäische Kommission hat am 23. November 2011 den Entwurf für das neue Programm "Erasmus für alle" für den Zeitraum von 2014 bis 2020 vorgelegt. Der Vorschlag sieht ein Finanzvolumen von 17,3 Mrd. Euro vor. Das neue Programm soll alle bisherigen Programme strukturell zu einem einzigen großen Bildungsrahmenprogramm zusammenfassen.
In seiner ohne Gegenstimme und mit einer Enthaltung verabschiedeten <link http: www.bibb.de dokumente pdf ha_stellungnahme_eu_bildungsprogramm.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Stellungnahme begrüßt der BIBB-Hauptausschuss den neuen Programmentwurf im Grundsatz, sieht aber seine Erwartungen insgesamt als "nicht erfüllt" an. Da weite Teile des Vorschlags konkrete Aussagen zu Ausgestaltung und Umsetzung vermissen ließen, fordert der Hauptausschuss Änderungen am Programmentwurf.
So hält es das auch als "Parlament der Berufsbildung" bezeichnete oberste BIBB-Gremium "für erforderlich, an den Bildungsbereichen als Gliederungsstruktur des Programms festzuhalten". Dies müsse auch durch eine angemessene Budgetaufteilung zwischen den Bildungsbereichen sichergestellt werden. So seien mindestens 25 % des Budgets für die berufliche Bildung vorzusehen. Der BIBB-Hauptausschuss plädiert darüber hinaus "mit Nachdruck für eine Öffnung des Programms für die internationale Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb der EU im Bereich der beruflichen Bildung".
Die neue Programmbezeichnung "Erasmus für alle" hält das BIBB-Gremium für "nicht geeignet". Diese habe in der Öffentlichkeit zu großen Missverständnissen geführt. Der Hauptausschuss plädiert vielmehr nachhaltig dafür, die etablierten Markennamen COMENIUS, ERASMUS, LEONARDO DA VINCI, GRUNDTVIG und ERASMUS Mundus für die Aktionen in den jeweiligen Bildungsbereichen beizubehalten.
Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Dem Ausschuss gehören zu gleichen Teilen Beauftragte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Länder und des Bundes an.
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung
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