Europa

Asylentscheidungen in der EU: EU-Mitgliedstaaten erkannten über 700.000 Asylbewerber als schutzberechtigt an

Die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) erkannten im Jahr 2016 710.400 Asylbewerber als schutzberechtigt an, mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2015. Zusätzlich nahmen die EU-Mitgliedstaaten über 14.000 umgesiedelte Flüchtlinge auf. Mehr als die Hälfte der Schutzberechtigten waren Syrer.

05.05.2017

Die größte Gruppe von Personen, denen im Jahr 2016 in der EU der Schutzstatus zuerkannt wurde, waren weiterhin Staatsangehörige aus Syrien (405.600 Personen bzw. 57% aller Personen, denen in den EU-Mitgliedstaaten der Schutzstatus zuerkannt wurde), darauf folgten Staatsangehörige aus dem Irak (65.800 bzw. 9%) und aus Afghanistan (61 800 bzw. 9%) und Syrer, auf die gegenüber 2015 mehr als doppelt so viele positive Entscheidungen entfielen, waren im Jahr 2016 in neunzehn Mitgliedstaaten die größte Personengruppe, der der Schutzstatus zugesprochen wurde. Von den 405.600 Syrern, die in der EU den Schutzstatus erhielten, wurden mehr als 70% in Deutschland (294.700) registriert.

Diese Daten über die Ergebnisse von Asylentscheidungen in der EU werden von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlicht.

Mehr als 60% der positiven Entscheidungen entfielen auf einen Mitgliedstaat: Deutschland

Im Jahr 2016 wurde die größte Anzahl von Personen, denen der Schutzstatus zugesprochen wurde, in Deutschland (445.210 bzw. dreimal so viele wie 2015) verzeichnet, gefolgt von Schweden (69.350 bzw. doppelt so viele wie 2015), Italien (35 450 bzw. +20%), Frankreich (35.170 bzw. +35%), Österreich (31.750 bzw. +79%) und den Niederlanden (21.825 bzw. +28%).

Von den Personen, denen im Jahr 2016 in der EU der Schutzstatus zuerkannt wurde, erhielten 389.670 den Flüchtlingsstatus (55% aller positiven Entscheidungen), 263.755 subsidiären Schutz (37%) und 56.970 eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (8%). Es ist anzumerken, dass sowohl der Flüchtlingsstatus als auch der subsidiäre Schutzstatus durch das EU-Recht festgelegt sind, während die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen auf der Grundlage des nationalen Rechts vergeben wird.

Bei über der Hälfte der Asylentscheidungen in erster Instanz in der EU wurde den Antragstellern der Schutzstatus zugesprochen

Im Jahr 2016 wurden in den EU-Mitgliedstaaten mehr als 1.100.000 Entscheidungen in erster Instanz über Asylanträge und 221.000 endgültige Berufungsentscheide gefällt. Bei Entscheidungen in erster Instanz wurde nahezu 673.000 Personen der Schutzstatus zugesprochen, während weitere 38.000 Personen den Schutzstatus durch einen endgültigen Berufungsentscheid erhielten.

Anerkennungsraten fallen nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich aus

Die Anerkennungsrate von Asylbewerbern, d.h. der Anteil der positiven Entscheidungen an der Gesamtzahl der Entscheidungen, lag in erster Instanz in der EU bei 61%. Bei endgültigen Berufungsentscheiden lag die Anerkennungsrate bei 17%.

Die Ergebnisse von Asylentscheidungen, und daher auch die Anerkennungsrate, sind je nach dem Land der Staatsangehörigkeit der Asylbewerber unterschiedlich. Betrachtet man die zwanzig Staatsangehörigkeitsgruppen, auf die im Jahr 2016 die höchste Zahl an erstinstanzlichen Entscheidungen entfiel, so lag die Anerkennungsrate in der EU zwischen weniger als 5% für Staatsangehörige der westlichen Balkanstaaten und über 98% für Syrer. 

Umfassendes statistisches Datenmaterial und weiterführende Informationen stehen in der <link http: ec.europa.eu eurostat documents external-link-new-window von mit weiterführenden>Pressemitteilung von Eurostat zur Verfügung. 

Quelle: Eurostat vom 26.04.2017

Back to Top